Zollfahndung deckt Mindestlohn-Betrug in Aachener Taxi-Branche auf
Kontrolle der Aachener Zollfahndung Schwarzarbeit deckt Lohnverstöße in Taxi- und Mietwagenbranche auf
Eine am 15. Mai 2025 durchgeführte Überprüfung der Zollfahndung Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Aachen hat Hinweise auf Verstöße gegen Mindestlohnregelungen im Taxi- und Mietwagengewerbe zutage gefördert. Beamte befragten 21 Beschäftigte und stießen dabei auf mögliche Verletzungen des Mindestlohngesetzes. Zudem wurden abgelaufene Beförderungserlaubnisse sowie Mängel bei der Sozialversicherungsanmeldung festgestellt.
Bei der unangekündigten Razzia sprachen die Ermittler mit 21 Mitarbeitern der Branche. In zwölf Fällen gab es Anhaltspunkte dafür, dass Fahrer nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Bei zwei weiteren Fahrern stellten die Beamten fest, dass sie mit abgelaufenen Personentransportgenehmigungen unterwegs waren.
Das Hauptzollamt Aachen wertet nun Unternehmensunterlagen aus, um weitere Beweise zu sichern. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen den betroffenen Betrieben empfindliche Geldstrafen. Zudem besteht der Verdacht, dass einige Beschäftigte nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung gemeldet sind.
Solche Kontrollen sind Teil der routinemäßigen Überprüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe. Die Zollfahndung achte dabei insbesondere auf Verstöße gegen den Mindestlohn, nicht angemeldete ausländische Arbeitskräfte sowie ausstehende Sozialabgaben.
Die Ermittlungen dauern an, während die Behörden Geschäftsdokumente auf Beweise für Fehlverhalten prüfen. Unternehmen, die überführt werden, müssen mit Sanktionen rechnen, während betroffene Arbeitnehmer Nachzahlungen für ausstehende Löhne erhalten könnten. Im Rahmen der laufenden Kontrollmaßnahmen sind weitere Überprüfungen in der Branche zu erwarten.






