Zoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt 46.700 Euro nicht deklariertes Bargeld
Clara MeyerZoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt 46.700 Euro nicht deklariertes Bargeld
Zollbeamte am Flughafen Dortmund führen strenge Kontrollen von Bargeldbewegungen durch
Im September führten Zollbeamte am Flughafen Dortmund über drei Tage hinweg verschärfte Kontrollen von Bargeldtransfers durch. Während der Aktion überprüften sie fast 1.900 Reisende und durchsuchten Hunderte Gepäckstücke. Ziel der Maßnahme war die Einhaltung der Vorschriften für nicht deklariertes Bargeld von mehr als 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus Ländern außerhalb der EU.
Die Reisekontrollgruppe, unterstützt von Mitarbeitern verschiedener Zollstellen, kontrollierte insgesamt 1.892 Personen und 675 Gepäckstücke. Dabei entdeckten sie Bargeld in Höhe von 532.022 Euro. Fünfzehn Reisende hatten Beträge über 10.000 Euro nicht angegeben, was zu sechs Verwarnungen und neun Ordnungswidrigkeitsverfahren führte.
In fünf Fällen beschlagnahmten die Beamten nicht deklarierte Gelder in Höhe von insgesamt 46.700 Euro. Zudem wurden zwei separate Ermittlungsverfahren eingeleitet, nachdem der Verdacht auf versuchte indirekte Bargeldausfuhren nach Russland aufkam. In diesen Fällen wurden 17.200 Euro als Beweismittel sichergestellt.
Nach deutschem Recht müssen Reisende, die aus einem Nicht-EU-Land ein- oder ausreisen, Bargeld oder gleichwertige Zahlungsmittel ab 10.000 Euro schriftlich anmelden. Der Nachweis über Herkunft, Eigentümer und Verwendungszweck des Geldes kann helfen, Verdächtigungen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu vermeiden.
Die Aktion unterstrich die Bedeutung der Deklaration größerer Bargeldbeträge bei Reisen in oder aus Nicht-EU-Staaten. Die Behörden sicherten tausende Euro an nicht gemeldeten Geldern und leiteten Ermittlungen zu möglichen illegalen Geldtransfers ein. Reisende werden daran erinnert, die Zollbestimmungen einzuhalten, um Strafen oder Beschlagnahmungen zu vermeiden.






