Winterreifen-Pflicht: 11 von 140 Fahrzeugen in Bonn ohne richtige Bereifung erwischt
Henry KochWinterreifen-Pflicht: 11 von 140 Fahrzeugen in Bonn ohne richtige Bereifung erwischt
Winterreifen sind nun gesetzlich vorgeschrieben, wenn bei Eis oder Schnee gefahren wird. Die Polizei in Bonn kontrollierte kürzlich 140 Fahrzeuge und stellte bei 11 Fahrzeugen fest, dass diese nicht mit der richtigen Bereifung unterwegs waren. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern und Strafen rechnen.
Das Gesetz schreibt geeignete Reifen vor, sobald Straßen von Eis, Schnee, Schneematsch, Reif oder Glätte bedeckt sind. Wintertaugliche Reifen mit dem Alpine-Symbol sind von Oktober bis Ostern zugelassen. Ganzjahres- oder Allwetterreifen mit der Kennzeichnung M+S dürfen nur noch bis Ende September 2024 genutzt werden.
Autofahrer, die ohne die vorgeschriebene Bereifung erwischt werden, zahlen ein Bußgeld von 60 Euro. Kommt es zu einem Unfall, erhöht sich die Strafe auf 120 Euro, zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Sommerreifen verlieren bereits bei Temperaturen ab 7 °C deutlich an Wirkung, was den Bremsweg erheblich verlängert.
Winterreifen erhöhen die Sicherheit bei Kälte. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h kommt ein Auto mit guten Winterreifen nach etwa 35 Metern zum Stehen, während es mit Sommerreifen rund 45 Meter benötigt. Die L331 bei Königswinter-Ittenbach musste kürzlich wegen Glatteis gesperrt werden – ein Beispiel für die bestehenden Risiken.
Die Regelungen sollen die Verkehrssicherheit in den Wintermonaten verbessern. Autofahrer müssen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge mit der richtigen Bereifung ausgestattet sind, um Bußgelder zu vermeiden und das Unfallrisiko zu verringern. Die Polizei kontrolliert weiterhin die Einhaltung der Vorschriften in den betroffenen Gebieten.
