Strenges Rodungsverbot ab März: Was Landwirte und Grundbesitzer jetzt wissen müssen
Henry KochStrenges Rodungsverbot ab März: Was Landwirte und Grundbesitzer jetzt wissen müssen
Bundesweites Rodungsverbot: Strengere Bauernregeln zum Schutz von Tieren und Natur
Ab dem 1. März bis zum 30. September 2026 gilt in Deutschland ein flächendeckendes Verbot, Bäume oder Sträucher zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Die verschärften Vorschriften dienen dem Schutz brütender Vögel, Insekten und weiterer Wildtiere. Selbst außerhalb dieses Zeitraums können bestimmte Arbeiten aufgrund des Artenschutzrechts genehmigungspflichtig sein.
Betroffen sind Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere verholzende Pflanzen außerhalb von Wäldern oder gepflegten Gärten. Leichter Rückschnitt bleibt bis zum 28. Februar 2026 erlaubt, doch ab März sind größere Fällungen oder radikale Schnitte für sechs Monate untersagt. Grundlage ist § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes, dessen Anwendung in den letzten Jahren im Rahmen des Klima- und Artenschutzes konsequenter durchgesetzt wird.
Ausnahmen sind selten, aber möglich – etwa bei behördlich angeordneten Maßnahmen, Projekten im öffentlichen Interesse oder zur Verkehrssicherung, sofern die zuständigen Stellen zustimmen. Einige Bundesländer gehen noch weiter: München verlangt einen 20-Meter-Puffer um Bäume, während Berlin jeden Gewächs mit einem Stammdurchmesser von 10 Zentimetern schützt. Auch Hamburg und Baden-Württemberg setzen strenge Kontrollen durch, wohingegen Nordrhein-Westfalen und Sachsen für Bauvorhaben mehr Ausnahmen gewähren.
Das Gesetz besteht zwar bereits seit 2010, doch die Umsetzung variiert je nach Bundesland. Selbst außerhalb der Schutzeit können das Fällen alter Bäume oder größere Rückschnittarbeiten eine vorherige artenschutzrechtliche Prüfung erfordern, um Beeinträchtigungen der Tierwelt zu vermeiden.
Ziel der Regelung ist es, Ökosysteme während der kritischen Brut- und Nistzeiten zu bewahren. Grundstücksbesitzer und Flächenverantwortliche müssen Baumarbeiten daher sorgfältig planen, da nicht genehmigte Eingriffe mit Strafen belegt werden können. Die örtlichen Behörden überwachen die Einhaltung – in manchen Regionen gelten dabei strengere Vorgaben als in anderen.






