Stadtrat: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern – vorerst
Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die jüngste Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Die Beschwerden richteten sich gegen die mathematische Methode, mit der die Sitze verteilt wurden. Die Behörden kamen jedoch zu dem Schluss, dass die rechtlichen Argumente der Einsprüche fehlerhaft waren.
Die Einsprüche waren von den Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz, eingereicht worden. Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anfechten. Die Einsprechenden behaupteten, das Verfahren zur Sitzverteilung sei fehlerhaft gewesen, und forderten eine Überprüfung.
Die Verwaltung prüfte die Beschwerden, stellte jedoch fest, dass die angeführten Satzungsbestimmungen in diesem Fall nicht anwendbar seien. In der Folge wurden die Einsprüche für ungültig erklärt.
Als nächster Schritt folgt die Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, der eine erste Bewertung vornehmen wird. Dieses Verfahren beginnt mit der ersten konstituierenden Sitzung des Rates. Anschließend wird der neu gebildete Rat endgültig über die Einsprüche entscheiden.
Die Einsprüche sind vorerst abgelehnt worden, doch das Prüfverfahren wird fortgesetzt. Der neue Rat wird abschließend darüber befinden, ob die Beschwerden aufrechterhalten oder verworfen werden. Das Ergebnis wird entscheiden, ob es zu Änderungen bei der Sitzverteilung kommt.






