Prozess gegen mutmaßliche "Combat 18"-Führungskader überraschend ausgesetzt
Jonas MayerProzess gegen rechtsextreme Gruppe Combat 18 in Dortmund vorerst ausgesetzt - Prozess gegen mutmaßliche "Combat 18"-Führungskader überraschend ausgesetzt
Prozess gegen mutmaßliche Führungskader der verbotenen Neonazi-Gruppe "Combat 18" vorläufig ausgesetzt
In Dortmund ist ein Verfahren gegen vier mutmaßliche Anführer der verbotenen rechtsextremen Gruppe "Combat 18" vorübergehend ausgesetzt worden. Den Männern wurde vorgeworfen, die Organisation auch nach ihrem Verbot im Jahr 2020 weiter am Leben zu erhalten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens unter bestimmten finanziellen Auflagen.
Die vier Angeklagten gehörten zu einer größeren Razzia-Welle im April 2022, bei der 21 Personen im Zuge von Ermittlungen gegen neonazistische Netzwerke festgenommen worden waren. Unter ihnen befanden sich 17 mutmaßliche Mitglieder von "Combat 18", darunter die nun angeklagten vier Männer. Den Behörden zufolge hatten sie die Strukturen der Gruppe aufrechterhalten, mindestens 14 geheime Treffen organisiert und nationalsozialistisch geprägte Aufnahmerituale durchgeführt.
Die Gruppe "Combat 18" war 2020 in Deutschland verboten worden, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete und nationalsozialistische Ideologie verbreitete. Den Ermittlungen zufolge soll einer der Angeklagten nach dem Verbot die Führung übernommen haben, während zwei weitere die Rekrutierungsrituale koordinierten. Zudem stand die Gruppe im Verdacht, Merchandise-Artikel von rechtsextremen Rockkonzerten zu vertreiben.
Die Aussetzung des Verfahrens erfolgte nach einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Jeder der Angeklagten muss bis Mitte August 500 Euro an eine Kinderhilfsorganisation zahlen. Erfüllen sie diese Auflage, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Mit der vorläufigen Einstellung wird ein langwieriger Prozess vermieden – bei einer Verurteilung wären voraussichtlich nur Geldstrafen verhängt worden. Die endgültige Entscheidung hängt nun davon ab, ob die Angeklagten ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Das Verbot von "Combat 18" bleibt bestehen, und die Behörden beobachten weiterhin rechtsextreme Netzwerke in Deutschland.






