29 March 2026, 20:31

IS-Rückkehrer aus Warendorf verliert letzten Kampf gegen Abschiebung nach Tadschikistan

Ein vergilbtes, altes Dokument mit der Überschrift "Tribunal Révolutionnaire", das die Hinrichtung von Jugemens Criminels in Frankreich beschreibt, geschrieben in einer Kursivschrift.

Verurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Rückkehrer aus Warendorf verliert letzten Kampf gegen Abschiebung nach Tadschikistan

Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der dschihadistischen Gruppe "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatte, hat seinen letzten juristischen Kampf gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Gerichte entschieden, dass er nun nach Tadschikistan abgeschoben werden darf, nachdem Zusicherungen vorlagen, dass ihm dort keine Folter droht. Sein Fall markiert das Ende eines jahrelangen Rechtsstreits, der auf seine Verurteilung wegen terrorismusbezogener Straftaten folgte.

Der Mann war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, nachdem er dem IS die Treue geschworen hatte. Zwei Jahre später verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Nach dem Urteil verhängte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2018 ein Abschiebeverbot mit der Begründung, er könnte in Tadschikistan Folter ausgesetzt sein.

2024 hoben die Behörden das Verbot auf, nachdem Tadschikistan garantiert hatte, dass der Mann keiner grausamen oder unmenschlichen Behandlung unterzogen werde. Das Verwaltungsgericht Münster prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, es bestehe "keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung". Als der Mann Berufung einlegte, bestätigte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung und ebnete damit den Weg für seine endgültige Abschiebung.

Da ihm nun alle Rechtsmittel ausgeschlossen sind, kann das Abschiebeverfahren eingeleitet werden. Der Fall steht im Zusammenhang mit einer allgemein strengeren Sicherheitsbewertung von Personen mit ähnlichem Hintergrund, wobei die genauen Zahlen vergleichbarer Fälle in öffentlichen Unterlagen nicht offengelegt werden.

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Das Urteil bestätigt, dass der Mann nach Tadschikistan abgeschoben wird, wo die Behörden eine menschenwürdige Behandlung zugesichert haben. Seine Ausweisung erfolgt nach mehreren gerichtlichen Überprüfungen und einer Haftstrafe wegen terroristischer Aktivitäten. Die Entscheidung spiegelt die deutsche Linie wider, wie mit ausländischen Kämpfern umgegangen wird, sobald rechtliche und humanitäre Bedenken ausgeräumt sind.

Quelle