Gerichtsverhandlung entscheidet über Förderanspruch der AfD-nahen Erasmus-Stiftung
Clara MeyerOVG prüft Förderung für AfD-nahes Stiftungsprojekt im Jahr 2021 - Gerichtsverhandlung entscheidet über Förderanspruch der AfD-nahen Erasmus-Stiftung
Ein Rechtsstreit über die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtspopulistischen AfD-Partei nahesteht, wird am 10. März 2023 in einer mündlichen Verhandlung behandelt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Stiftung Anspruch auf staatliche Unterstützung für das Förderjahr 2021 hat – jenem Zeitraum, in dem die AfD zum zweiten Mal in den Bundestag einzog. Nach der Verhandlung wird das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein Urteil fällen.
Ursprünglich hatte die Stiftung Fördergelder für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt, ihren Anspruch später jedoch auf das Jahr 2021 beschränkt. Das Bundesverwaltungsamt in Köln hatte den Antrag abgelehnt mit der Begründung, die AfD erfülle nicht die Voraussetzung, in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen Mandate errungen zu haben.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte diese Entscheidung, ließ jedoch eine Berufung zu, da der Fall grundsätzliche rechtliche Bedeutung habe. Zwischenzeitlich erklärte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Fördersystem 2023 für verfassungswidrig, woraufhin die Regelungen geändert wurden. Das 2024 verabschiedete Stiftungsfinanzierungsgesetz gilt jedoch nicht rückwirkend für diesen Streit um das Jahr 2021.
Nach deutschem Recht müssen politische Stiftungen nachweisen, dass sie ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Zudem ist es ihnen untersagt, anonymisierte Spenden über 500 Euro anzunehmen oder als Durchleitstellen für nicht offengelegte Drittmittel zu fungieren. Nun muss der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts entscheiden, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung diese Kriterien für das Jahr 2021 erfüllt.
Das Urteil wird klären, ob die Stiftung für 2021 Anspruch auf öffentliche Mittel hat. Unabhängig vom Ausgang spiegelt der Fall die anhaltende Debatte über Transparenz und Förderwürdigkeit bei parteinahen Organisationen wider. Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf das streitige Förderjahr; künftige Anträge unterliegen den aktualisierten Vorschriften.






