Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD – vorerst ohne Folgen
Henry KochAfD gewinnt Eilentscheidung gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD – vorerst ohne Folgen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht mehr als "gesichert rechtsextremistisch" einstuften. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage der Partei, die die Klassifizierung vorläufig blockiert hat.
Im Mai 2025 hatte das BfV die AfD offiziell als "gesichert rechtsextremistische" Organisation eingestuft. Die Partei reagierte umgehend und zog vor Gericht.
Im Februar dieses Jahres erließ das Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Verfügung. Damit untersagte es dem BfV, die Extremismus-Einstufung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens öffentlich zu verwenden. Das Urteil hebt die Klassifizierung nicht vollständig auf, setzt aber ihre öffentliche Anwendung während des laufenden Rechtsstreits aus.
Die AfD bleibt zwar unter Beobachtung, doch die gerichtliche Entscheidung verhindert, dass das BfV die Extremismus-Einstufung vorerst formal anwendet. Eine endgültige Entscheidung wird zeigen, ob die Klassifizierung Bestand hat oder aufgehoben wird.






