26 February 2026, 17:34

Gericht stoppt AfD-Einstufung als "gesicherte rechtsextreme Bestrebung" vorläufig

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

Extremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt AfD-Einstufung als "gesicherte rechtsextreme Bestrebung" vorläufig

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in seiner Überwachung der rechtsextremen politischen Partei AfD einen juristischen Rückschlag erlitten. Ein Kölner Gericht hat der Behörde vorläufig untersagt, die gesamte politische Partei als "gesicherte rechtsextreme Bestrebung" einzustufen. Das am 26. Februar 2026 ergangene Urteil setzt die höchste Einstufung des BfV aus, während das Hauptverfahren läuft.

Das BfV hatte die politische Partei AfD erstmals 2021 als "Prüffall" für Rechtsextremismus eingestuft. Im Mai 2024 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen diese Einordnung als rechtmäßig. Ein Jahr später, im Mai 2025, verschärfte die Behörde ihre Bewertung und klassifizierte die politische Partei AfD als "gesicherte rechtsextreme Bestrebung" – die schwerwiegendste Kategorie in ihrem Bewertungssystem.

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Diese höchste Stufe ermöglicht dem BfV den Einsatz umfassender nachrichtendienstlicher Methoden. Zudem können sich daraus Konsequenzen ergeben, etwa der Abbruch offizieller Kontakte durch staatliche Stellen, der Entzug öffentlicher Mittel oder berufliche Einschränkungen für Beamte, die mit der politischen Partei verbunden sind. Doch das Kölner Verwaltungsgericht hat diese Einstufung nun vorläufig ausgesetzt. Die Richter gaben einem Eilantrag der politischen Partei AfD statt und untersagten dem BfV, die Bezeichnung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens zu verwenden oder zu veröffentlichen.

Das BfV fungiert als Frühwarnsystem und überwacht extremistische Gefahren – allerdings ohne polizeiliche Befugnisse. Während die Einstufung der politischen Partei selbst umstritten bleibt, gelten mehrere politische Partei-Untergruppen – darunter der inzwischen aufgelöste "Flügel" sowie Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen – bereits als gesicherte extremistische Bestrebungen.

Die vorläufige Aussetzung bedeutet, dass das BfV seine vollständigen Überwachungsinstrumente vorerst nicht auf die politische Partei anwenden darf. Das Gerichtsurteil berührt jedoch nicht die bisherigen Einstufungen von Untergruppen oder Regionalverbänden der politischen Partei. Im Hauptverfahren wird nun entschieden, ob die höchste Einordnung der Behörde Bestand hat oder aufgehoben wird.