18 February 2026, 01:08

Fahrverbot nach Schokolade: Wie Likörpralinen eine Fahranfängerin in die Bredouille brachten

Ein goldenes Polizeibadged mit der Inschrift "Metropolitan Police Captain" vor einem weißen Hintergrund.

Fahrverbot nach Schokolade: Wie Likörpralinen eine Fahranfängerin in die Bredouille brachten

Fahrverbot für Fahranfängerin nach Alkoholkonsum: Schokolade als Auslöser?

In den frühen Morgenstunden des 14. Februar wurde eine 20-jährige Fahranfängerin im Hagener Stadtzentrum von der Polizei kontrolliert. Gegen 2:50 Uhr hielten Beamte sie im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle an. Die junge Frau gab später an, vor der Fahrt lediglich alkoholisierte Schokolade verzehrt zu haben.

Vor Ort führte die Polizei einen freiwilligen Alkoholtest durch – das Ergebnis: ein Blutalkoholwert von 0,07 Promille. Da in Deutschland für Fahrer in der Probezeit absolute Alkoholabstinenz gilt, wurde ihr sofort die Weiterfahrt untersagt.

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Ein zweiter, rechtlich bindender Test auf der Wache bestätigte später einen Anstieg auf 0,09 Promille. Die Behörden stellten daraufhin einen Verstoß gegen das Alkoholverbot fest und leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Die Fahrerinnen beharrte darauf, dass ihr Alkoholkonsum ausschließlich auf likörhaltige Schokolade zurückzuführen sei. Die Testergebnisse hatten jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen.

Der Vorfall endete mit einer offiziellen Strafe für die junge Autofahrerin. Deutsche Verkehrsregeln sehen für Fahranfänger in der Probezeit einen Alkoholgrenzwert von 0,0 Promille vor. Der Fall zeigt, wie riskant selbst geringe Mengen Alkohol vor dem Fahren sein können.