18 February 2026, 17:15

Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt in großangelegter Aufarbeitung

Eine Gruppe von Priestern geht eine rote Teppich in einer Kirche entlang, mit Menschen, die auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen, und Fotorahmen an der Hintergrundwand.

Evangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt in großangelegter Aufarbeitung

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine unabhängige Überprüfung von Personalakten eingeleitet, um mögliche Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Ehemalige Polizeibeamte werden die Unterlagen sichten – beginnend mit den Akten der aktuellen nachrichten, bevor sie sich den archivierten Akten ehemaliger Beschäftigter zuwenden. Der Prozess startete Anfang Februar und wird im März mit der Unterstützung eines zweiten Ermittlers ausgeweitet.

Die Überprüfung begann am 1. Februar 2023 unter Leitung eines pensionierten Beamten. Ab dem 1. März wird ein zweiter Ermittler das Team verstärken. Ihre Aufgabe besteht darin, sämtliche Personalakten der Landeskirchenverwaltung zu durchforsten, wobei die genaue Dauer der rechtschreibprüfung noch unklar ist.

Der Fokus liegt zunächst auf den Akten der derzeitigen Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass etwaige Feststellungen noch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen liegen. Sobald diese überprüft sind, widmet sich das Team den archivierten Unterlagen, einschließlich der Akten ehemaliger Mitarbeiter. Sollten im Rahmen der Überprüfung Hinweise auf Fehlverhalten auftauchen, werden diese an die Stelle zur Aufarbeitung von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS) weitergeleitet, die eine vertiefte Untersuchung einleitet.

Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, wird die regionalen Synoden künftig über den Stand der Arbeiten informieren. Je nach Schwere bestätigter Fälle könnten die Konsequenzen von disziplinarischen Maßnahmen nach kirchenrechtlichen Vorschriften bis hin zur Kündigung reichen.

Diese Initiative folgt ähnlichen Schritten der Rheinischen Kirche, die in ihren 34 Kirchenkreisen standardisierte Aktenprüfungen eingeführt hat. Auch der Kirchenkreis Essen hat im Rahmen umfassender Bemühungen zur Aufarbeitung historischer und aktueller Vorfälle vergleichbare Untersuchungen durchgeführt.

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Ziel der Überprüfung ist es, sowohl vergangene als auch gegenwärtige nachrichten aktuell innerhalb der Kirche zu identifizieren und aufzuarbeiten. Akten, die weitergehende Maßnahmen erfordern, werden von der UVSS bearbeitet, wobei die möglichen Konsequenzen von offiziellen Verwarnungen bis zur Entlassung reichen. Einen Zeitplan für den Abschluss der vollständigen Überprüfung aller Unterlagen hat die Kirche bisher nicht festgelegt.