04 March 2026, 19:36

EuGH-Urteil: Fluggesellschaften müssen bei freiwilligen Verspätungen Passagiere entschädigen

Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, Stangen, Bänder, Schilder, Bildschirme und Deckenleuchten sind zu sehen, was darauf hinweist, dass sie auf ihren Flug warten.

Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Fluggesellschaften müssen bei freiwilligen Verspätungen Passagiere entschädigen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zugunsten zweier Passagiere entschieden, die eine Entschädigung für einen erheblich verspäteten Flug von Corendon Airlines forderten. Die Entscheidung folgt auf einen Streit mit der Fluggesellschaft European Air Charter, bei dem es um eine Verspätung ging, die dadurch entstand, dass auf Reisende gewartet wurde, die sich in überfüllten Sicherheitskontrollschlangen an einem anderen Flughafen feststeckten.

Das Urteil stellt klar, dass Airlines sich nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen können, wenn Verspätungen die Folge eigener freiwilliger Entscheidungen sind – etwa dann, wenn auf verspätete Passagiere aus früheren Flügen gewartet wird.

Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo das Sicherheitspersonal mit der hohen Passagierzahl überfordert war. Dies führte zu ungewöhnlich langen Wartezeiten, wodurch einige Reisende ihren Flug verpassten. European Air Charter entschied sich daraufhin, auf diese verspäteten Passagiere zu warten, was den gesamten Tagesplan der Airline durcheinanderbrachte.

In der Folge startete ein Flug von Düsseldorf nach Varna in Bulgarien mit mehr als fünf Stunden Verspätung und kam über drei Stunden später als geplant an. Zwei Passagiere dieses Fluges forderten später jeweils 400 Euro Entschädigung von der Fluggesellschaft.

Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung der Airline, auf die verspäteten Passagiere zu warten, die direkte Ursache für die Verspätung des Düsseldorf-Fluges war. Das Gericht urteilte, dass Airlines in solchen Fällen "außergewöhnliche Umstände" nicht als Rechtfertigung anführen dürfen. Damit setzt es einen rechtlichen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten, bei denen freiwillige Verspätungen durch das Warten auf Passagiere aus früheren Flügen entstehen.

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Das Düsseldorfer Gericht muss nun prüfen, ob die Entscheidung von European Air Charter eigenständig getroffen wurde. Anschließend wird es über die Entschädigungsforderungen der Passagiere auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden.

Die Entscheidung bestätigt, dass Airlines Passagiere entschädigen müssen, wenn Verspätungen auf eigene betriebliche Entscheidungen zurückgehen. Bisher gibt es keine Berichte über ähnliche Fälle an anderen Flughäfen, seit das Urteil Anfang März 2026 verkündet wurde. Das Urteil stärkt die Rechte von Passagieren in Fällen, in denen freiwillige Verzögerungen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.