14 April 2026, 02:30

Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Schwarzes und weißes Foto einer Gruppe von formell gekleideten Männern, die vor einem Gebäude posieren, mit Text unten, der "Medizinische Fakultät der Universität New York und die Gründer des Medizinischen Departments" liest.

Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2025 sind Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Das neue System soll die Arzneimittelsicherheit verbessern und Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben. Apotheker in Dortmund haben die Neuerung bereits begrüßt und bezeichnen sie als Fortschritt für die Patientenversorgung.

Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer sicheren elektronischen Medikationsliste. Diese digitale Übersicht hilft, Fehler zu reduzieren, indem sie Behandlern einen klaren Überblick über alle verordneten und abgegebenen Arzneimittel bietet. Zudem warnt sie vor möglichen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten und erhöht so die Patientensicherheit.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ab dem nächsten Jahr erhalten Apotheken zusätzliche Rechte, die Medikationsliste zu aktualisieren. Sie dürfen dann auch Einträge für rezeptfreie Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und andere nicht verschreibungspflichtige Produkte hinzufügen. Bisher können Apotheker drei Tage lang über die Gesundheitskarte auf die elektronischen Medikamentendaten eines Patienten zugreifen.

Die Patienten behalten die volle Kontrolle darüber, wer ihre Daten einsehen darf. Sie können den Zugriff für bestimmte Einrichtungen über ihre Krankenkassen-App sperren oder direkt bei ihrer Versicherung anfordern. Apotheken versichern, dass alle sensiblen Daten vertraulich behandelt und ausschließlich zum Wohl der Patienten genutzt werden.

Die verpflichtende Einführung der ePA bedeutet, dass alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen das System bis zum Herbst 2025 nutzen müssen. Patienten profitieren von weniger Medikationsfehlern und einer vollständigen digitalen Dokumentation ihrer Behandlungen. Gleichzeitig bleibt es ihnen vorbehalten, den Zugriff auf ihre Daten jederzeit einzuschränken.

Quelle