21 March 2026, 16:47

Deutschland will Deepfake-Gesetze verschärfen – nach spanischem Vorbild

Schwarzes und weißes Foto eines Mannes im Anzug und mit Krawatte mit zentrierter Schrift und einem Logo, das ein historisches Zitat über politische Verhaltensweisen enthält.

Deutschland will Deepfake-Gesetze verschärfen – nach spanischem Vorbild

Deutschland erwägt schärfere Gesetze gegen nicht einvernehmliche sexuelle Deepfake-Aufnahmen – als Reaktion auf die jüngsten Reformen in Spanien. Mona Neubaur, stellvertretende Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, hat zu raschem Handeln aufgerufen, um rechtliche Lücken bei der Ahndung solcher Fälle zu schließen. Ihre Äußerungen folgen auf die öffentlichen Aussagen der Schauspielerin Collien Fernandes, die selbst Opfer von Deepfake-Missbrauch geworden ist.

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Neubaur lobte Fernandes als "eine mutige Frau", die mit ihrer Schilderung anderen Betroffenen digitaler Gewalt ein starkes Signal sende. Die Politikerin warnte, dass Deepfakes längst kein Einzelfallproblem mehr seien, sondern eine wachsende Bedrohung darstellten. Sie kritisierte die zögerliche Anpassung der Gesetzgebung und betonte, dass die aktuellen Regelungen dem Ausmaß der Problematik nicht gerecht würden.

Um dem entgegenzuwirken, schlug Neubaur vor, digitale und physische sexualisierte Gewalt rechtlich gleichzustellen. Zudem regte sie die Einrichtung spezialisierter Gerichte für Sexualstraftaten an – sowohl im Online- als auch im Offline-Bereich –, ähnlich den bereits in Spanien bestehenden Modellen. Das Land hat kürzlich verschärfte Strafen für Deepfake-Delikte eingeführt und eigens ermittlungsspezifische Einheiten geschaffen, ein Ansatz, den Deutschland nun übernehmen könnte.

Die geplanten Reformen zielen darauf ab, rechtliche Grauzonen zu beseitigen und den Schutz vor digitaler Gewalt zu stärken. Neubauers Vorschläge umfassen die Gleichbehandlung von sexualisierter Gewalt im Netz und im realen Leben sowie die Schaffung neuer Spezialgerichte für solche Fälle. Spaniens Vorgehen könnte dabei als Vorbild für die anstehende deutsche Gesetzgebung dienen.

Quelle