21 April 2026, 18:30

Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029

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Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029

Der Bundeskabinett hat das Länder- und Kommunenentlastungsgesetz (LKEG) verabschiedet, um finanziell angeschlagene Kommunen zu unterstützen. Der Gesetzentwurf markiert einen Kurswechsel, da sich die Bundesregierung nun direkt für die Entlastung der kommunalen Schuldenlast verantwortlich zeigt. Der CDU-Politiker Philipp Hardt begrüßte den Schritt als ein "starkes Signal" für Städte und Gemeinden in finanziellen Schwierigkeiten.

Das LKEG zielt darauf ab, den Kommunen bei der Bewältigung ihrer Altschulden zu helfen. Zwischen 2026 und 2029 erhalten finanziell schwache Bundesländer jährlich 250 Millionen Euro aus dem Programm. Hardt wies Kritik einiger Bürgermeister zurück und bezeichnete deren Einwände als unkonstruktiv. Solche Äußerungen kämen nur den Gegnern der Kommunenentlastung zugute, so der Politiker.

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Hardt betonte zudem die Notwendigkeit einer langfristigen Unterstützung. Er erwarte, dass die finanzielle Hilfe auch über 2029 hinaus fortgesetzt werde, wobei die genauen Modalitäten von künftigen Parlamenten festgelegt werden müssten. Gleichzeitig forderte er die Bundesregierung auf, Kommunen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen aufzuerlegen, um neue Haushaltslücken zu vermeiden.

Mit Blick auf die Zukunft schlug Hardt vor, weitere Maßnahmen zu prüfen, falls sich die Haushaltslage des Bundes verbessere. Er unterstrich, dass das aktuelle Paket ein notwendiger Schritt sei, um die hochverschuldeten Städte und Gemeinden in ganz Deutschland zu stabilisieren.

Das LKEG bietet einen strukturierten Plan zur Reduzierung der Kommunalschulden in den nächsten fünf Jahren. Mit jährlichen Zahlungen von 250 Millionen Euro sieht das Gesetz gezielte Entlastungen vor und lässt gleichzeitig Spielraum für künftige Anpassungen. Hardts Aussagen heben sowohl die unmittelbaren Vorteile als auch das Potenzial für eine verlängerte Unterstützung hervor – vorausgesetzt, die wirtschaftliche Lage entwickelt sich positiv.

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