Zoll stoppt Laser-Schweißmaschinen wegen Sicherheitsmängeln in Arnsberg
Jonas MayerZoll stoppt Laser-Schweißmaschinen wegen Sicherheitsmängeln in Arnsberg
Zollbeamte in Arnsberg haben kürzlich drei Laser-Schweißmaschinen an der Einfuhr nach Deutschland gehindert. Die Lieferung, die ein ortsansässiger Metallverarbeitungsbetrieb bestellt hatte, entsprach nicht den EU-Sicherheitsstandards. Bei der Kontrolle stellten die Behörden erhebliche Mängel bei der Einhaltung der Vorschriften fest.
Die Maschinen waren nach einem Treffen mit dem chinesischen Lieferanten auf einer Messe online erworben worden. Als sie im Zollamt Arnsberg eintrafen, fehlten Unterlagen, und die Sicherheitskennzeichnungen waren unvollständig. Nach der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind solche Mängel ein Ausschlusskriterium für den europäischen Markt.
Die Bezirksregierung Arnsberg, zuständig für die Marktüberwachung, unterstützte die Entscheidung der Zollbehörden. Statt die Lieferung komplett abzulehnen, erhielt das Unternehmen die Möglichkeit, die Probleme zu beheben. Nach entsprechenden Anpassungen wurden die Maschinen erneut geprüft und schließlich zur Einfuhr freigegeben.
Ähnliche Vorschriften wie die EU-Richtlinie gelten bereits in der Schweiz und der Türkei. Dadurch werden einheitliche Sicherheitsstandards in mehreren Märkten sichergestellt.
Für weitere Auskünfte steht Ralf Wagenfeld von der Zollbehörde Bielefeld zur Verfügung.
Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der EU-Sicherheitsvorschriften für Maschinen. Unternehmen, die Industrieanlagen importieren, müssen vor dem Versand die vollständige Konformität sicherstellen. Ohne die erforderlichen Unterlagen und Kennzeichnungen können selbst hochwertige Maschinen am Zoll verzögert oder zurückgewiesen werden.






