Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Hanfsamen an niederländisches Unternehmen zurück
Lukas AlbrechtZoll gibt 20.000 beschlagnahmte Hanfsamen an niederländisches Unternehmen zurück
Zollbeamte in Krefeld haben einer niederländischen Firma 20.000 Cannabissamen zurückgegeben, nachdem eine rechtliche Prüfung abgeschlossen wurde. Die Samen, deren Wert sich auf zehntausende Euro beläuft, waren Anfang August bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze zunächst beschlagnahmt worden.
Die Beschlagnahmung erfolgte im Kreis Viersen, wo die Behörden die Sendung für weitere Überprüfungen einbehielten. Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Vermehrungsmaterial, weshalb ihre Einfuhr unter den aktuellen Vorschriften erlaubt ist.
Nach Bestätigung der rechtlichen Lage gab das Zollamt Krefeld die Samen am 22. Oktober 2025 frei. Der Eigentümer, die niederländische Firma Green Grass Company, die auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, nahm die Lieferung nach dem Beschluss in Empfang.
Der Fall unterstreicht die rechtliche Unterscheidung zwischen Cannabissamen und anderen kontrollierten Substanzen in Deutschland. Das Unternehmen erhielt die Samen ohne weitere Sanktionen zurück, da bei der Einfuhr keine Gesetze verletzt wurden.