Wüst plant Abschaffung des Landesdatenschützers – und erntet massive Kritik
Lukas AlbrechtWüst plant Abschaffung des Landesdatenschützers – und erntet massive Kritik
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst will Landes-Datenschutzbeauftragten abschaffen – um Bürokratie abzubauen
Der Vorschlag stößt auf scharfe Kritik von Rechtswissenschaftlern, Oppositionsparteien und der amtierenden Beauftragten selbst.
Kritiker warnen, der Schritt würde den Datenschutz aushöhlen und mit dem föderalen System Deutschlands kollidieren.
Wüst (CDU) schlug vor, die Landesstelle im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform abzuschaffen. Die Maßnahme solle Bürokratie abbauen und die Effizienz steigern, so der Ministerpräsident.
Die aktuelle Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk lehnte den Plan kategorisch ab. Eine Verlagerung ihrer Aufgaben an eine Bundesbehörde wäre in Deutschlands föderaler Ordnung beispiellos, betonte sie. Ein solcher Schritt berge sogar die Gefahr, dass die Landesregierung ihre eigenen Kompetenzen aushöhle.
Auch Rechtswissenschaftler äußerten sich besorgt. Der Verfassungsrechtler Jonas Botta erklärte, die Abschaffung landeseigener Datenschutzbehörden verstoße voraussichtlich gegen das Grundgesetz. Eine solche Reform erfordere eine Verfassungsänderung, so Botta.
Die Opposition reagierte mit harscher Ablehnung. SPD-Sprecher Hartmut Ganzke verglich den Vorstoß mit der Entlassung eines Türstehers, nur weil vor der Tür zu viele Menschen Schlange stünden. Seine Partei werde sich gegen diesen "Angriff auf den Datenschutz" stemmen, kündigte er an. Die Grünen-Sprecherin Julia Eisentraut räumte zwar Probleme im aktuellen System ein, lehnte eine Abschaffung aber ab. Stattdessen zeigte sie sich offen für effizientere Strukturen – ohne die Institution selbst infrage zu stellen.
Der Plan sieht sich nun mit erheblichen rechtlichen und politischen Hindernissen konfrontiert. Verfassungsrechtliche Bedenken und der Widerstand mehrerer Parteien deuten darauf hin, dass der Vorschlag ohne grundlegende Überarbeitung kaum Chancen auf Umsetzung hat. Vorerst bleibt die Landesdatenschutzbehörde bestehen – mit keinen unmittelbaren Änderungen in Sicht.