Wuppertaler Polizei ändert Verfahren für Waffenscheine und Beratungstermine
Clara MeyerWuppertaler Polizei ändert Verfahren für Waffenscheine und Beratungstermine
Die Wuppertaler Kreispolizeibehörde überwacht Waffenscheine und setzt die Waffenrechtbestimmungen in Nordrhein-Westfalen durch. Bürger, die einen Waffenschein beantragen oder rechtliche Beratung benötigen, müssen nun aktualisierte Verfahren für Kontakte und Anträge beachten. Zu den wichtigsten Änderungen gehören eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit und die Pflicht, Termine für persönliche Vorsprachen zu vereinbaren.
Das Waffenbüro der Polizeipräsidiums Wuppertal hat seinen Telefonservice auf dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 12 bis 15 Uhr beschränkt. Wer mit den Mitarbeitern sprechen möchte, muss in diesen Zeitfenstern anrufen. Für persönliche Gespräche sind vorab Termine mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Antragsformulare für Waffenscheine stehen im Downloadbereich der Website der Wuppertaler Kreispolizeibehörde zur Verfügung. Ausgefüllte Unterlagen können an die Polizeidirektion, ZA 1.2 – Waffenrecht, Postfach 201453, 42285 Wuppertal, gesendet werden. Auf der Seite findet sich zudem ein FAQ-Bereich zum Waffenrecht, der auf der rechten Seite der Website verlinkt ist.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Regeln zur sicheren Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffen- und Munitionsbehälter präzisiert. Zudem steht ein neues Merkblatt des BMI, „Anzeige- und Meldepflichten im NWaffR – Privatkäufe und -verkäufe von Waffen“, zum Download auf der Website bereit. Diese Aktualisierungen entsprechen dem deutschen Waffengesetz, das den privaten Waffenbesitz reguliert und den illegalen Handel bekämpft.
In Deutschland sind für die meisten waffenbezogenen Tätigkeiten Genehmigungen Pflicht. Die neuen Verfahren der Wuppertaler Polizei sollen Anträge und Beratungen effizienter gestalten. Bürger werden aufgefordert, vor einer Kontaktaufnahme mit dem Amt die Website nach Formularen, FAQs und Termininformationen zu prüfen.






