Drachenflieger-Gleiter scheitern mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Gleitschirmclub: Gericht weist Klage in NRW ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage ab und urteilte, dass das Projekt mit sechs Windkraftanlagen südlich von Meschede keine existenzielle Bedrohung für den Vereinsbetrieb darstelle. Die Entscheidung ist rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Man beantragte eine einstweilige Verfügung, um den Bau zu stoppen, und verwies auf Sicherheitsrisiken bei höheren Windgeschwindigkeiten.
Das Gericht wies diese Bedenken zurück und verwies darauf, dass Flüge bei Windstärken über 30 km/h ohnehin aus Sicherheitsgründen eingestellt werden. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Betrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h normal weiterlaufen könne, ohne dass es Belege für erhebliche Beeinträchtigungen gebe. Zudem bestätigten sie, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden sei.
Die geplante Anlage liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie im Regionalplan festgelegt. Die Turbinen sind für den Betrieb ab 11 km/h ausgelegt – deutlich unter der Grenze, ab der das Fliegen mit Gleitern als unsicher gilt. Mit dem nun endgültigen Urteil kann der Bau der sechs Anlagen wie geplant voranschreiten.
Die Gerichtsentscheidung ebnet den Weg für die Realisierung des Windparks. Der Verein muss sich nun an die neuen Bedingungen anpassen, kann seine Flüge aber unter den bestehenden Sicherheitsvorgaben fortsetzen. Das Urteil bestätigt, dass das Projekt den regionalen Planungsvorgaben entspricht und den langfristigen Betrieb des Vereins nicht gefährdet.






