24 May 2026, 20:34

Weihnachtsfeiern im Job: Welche Rechte und Pflichten gelten wirklich?

Gerichtliche Entscheidungen zu Weihnachtsfeiern: Was darf ich und was nicht?

Weihnachtsfeiern im Job: Welche Rechte und Pflichten gelten wirklich?

Deutsche Gerichte haben kürzlich Urteile in Streitfällen gefällt, die mit betrieblichen Weihnachtsfeiern zusammenhängen. Die Entscheidungen betreffen Geschenke, Arbeitsunfälle und Fehlverhalten von Mitarbeitenden – und zeigen jeweils auf, wie solche Veranstaltungen arbeitsrechtlich bewertet werden.

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In Köln entschied das Amtsgericht, dass eine erkrankte Mitarbeiterin, die eine Weihnachtsfeier versäumte, keinen Anspruch auf ein iPad habe, das an die Anwesenden verteilt wurde. Das Gericht begründete dies damit, dass es sich bei dem Geschenk um eine freiwillige Leistung im Rahmen einer freiwilligen Veranstaltung handele, die weder zum Lohn noch zu einer Prämie gehöre.

Der Berliner Sozialgerichtshof vertrat in einem anderen Fall eine andere Auffassung: Eine Verletzung, die sich ein Mitarbeiter bei einem vom Betrieb organisierten Bowling-Spiel im Rahmen der Weihnachtsfeier zuzog, wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Zur Begründung hieß es, die Veranstaltung sei eine „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“ gewesen, die von einer Abteilungsleitung organisiert und von allen Teammitgliedern besucht wurde.

Unterdessen bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Kündigung zweier Mitarbeitender, die nach einer Weihnachtsfeier Firmenwein tranken und ein Chaos hinterließen. Ihr Verhalten wurde als schwerer Pflichtverstoß gewertet, der eine fristlose Entlassung rechtfertige.

Die Urteile ziehen klare Grenzen, wie betriebliche Weihnachtsfeiern rechtlich einzuordnen sind: Geschenke bleiben freiwillige Leistungen, Verletzungen können als Arbeitsunfälle gelten, und Fehlverhalten kann zur Kündigung führen. Arbeitgeber und Beschäftigte erhalten damit klarere Orientierung über ihre Rechte und Pflichten bei solchen Anlässen.

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