13 January 2026, 00:23

Vermögensverwalter wegen Millionenbetrugs mit Kundengeldern verurteilt

Eine alte Karte von Westfalen, Deutschland, mit den Provinzen des Königreichs England und Wales deutlich sichtbar, auf Papier mit detailliertem Text über die Region gedruckt.

Suspendierte Strafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter wegen Millionenbetrugs mit Kundengeldern verurteilt

Ein Vermögensverwalter wurde wegen Betrugs an Kunden durch nicht autorisierte Hochrisikoinvestitionen verurteilt. Das Amtsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen verkündete am Freitag sein Urteil in einem Verfahren mit 39 Betrugsvorwürfen. Der Gesamtfinanzschaden belief sich auf über zwei Millionen Euro.

Der Verwalter hatte begonnen, Gelder seiner Kunden ohne deren Zustimmung in hochspekulative Anlagen zu investieren. Diese Entscheidungen folgten eigenen Verlusten bei privaten Investitionen, die ihn dazu veranlassten, mit dem Geld anderer noch größere Risiken einzugehen. Bis 2021 waren die Investitionen schließlich vollständig zusammengefallen, was zu einem Totalverlust führte.

Später gestand der Verwalter den betroffenen Anlegern den Betrug ein. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen 39 einzelner Betrugsfälle, die jeweils mit den unautorisierten Geschäften in Verbindung standen. Während des Prozesses schlug die Verteidigung keine konkrete Strafe vor. Das Gericht verhängte letztlich eine Bewährungsstrafe, die über dem Antrag der Anklage von einem Jahr und zehn Monaten lag. Aufgrund von Verzögerungen im Verfahren waren zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits zwei Monate dieser Strafe verbüßt worden. Der Fall war zunächst 2023 vor dem Amtsgericht Bonn verhandelt worden, bevor er in Münster abgeschlossen wurde.

Das Urteil markiert das Ende eines langwierigen Rechtsstreits für den Vermögensverwalter. Die Bewährungszeit wird die bereits verbüßte Haft anrechnen, der Rest der Strafe muss unter Aufsicht abgeleistet werden. Die Entscheidung sieht keine Rückerstattung der verlorenen Gelder vor, sodass die Anleger ohne finanziellen Ausgleich bleiben.