Vater kämpft um 125.000 Euro Entschädigung nach Tod seiner Tochter auf Schulreise
Lukas AlbrechtVater kämpft um 125.000 Euro Entschädigung nach Tod seiner Tochter auf Schulreise
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Entschädigungsforderung des Vaters der 13-jährigen Emily abgelehnt, die während einer Schulreise verstarb. Der Vater verlangt 125.000 Euro Schadensersatz mit der Begründung, die verantwortlichen Lehrkräfte hätten als staatliche Angestellte agiert. Der Fall wird nun am 11. Februar vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt.
Emilys Tod führte zur Verurteilung zweier begleitender Lehrkräfte wegen fahrlässiger Tötung. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt, weil sie keine Gesundheitskontrolle durchgeführt und Anzeichen für ihren sich verschlechternden Zustand ignoriert hatten. Dennoch besteht der Staat darauf, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Entschädigung gebe.
Die juristischen Vertreter des Landes bezeichneten die Forderung über 125.000 Euro als "deutlich überzogen" und schlagen im Falle einer berechtigten Klage maximal 2.000 Euro vor. Sie argumentieren, der Anspruch sei unbegründet, verjährt und entbehre jeder sachlichen Rechtsgrundlage. Zudem bestreiten sie jeden Zusammenhang zwischen dem Handeln der Lehrkräfte und den psychischen Leiden des Vaters.
Bevor der Vater rechtliche Schritte einleitete, versuchte er, die Angelegenheit in Gesprächen mit Schulvertretern und Bildungsministerin Dorothee Feller zu klären. Da diese Bemühungen scheiterten, kam es zur Klage. Der Staat wies auch die Behauptung zurück, der Vater habe nach dem Tod seiner Tochter unter schweren psychischen Problemen wie Depressionen oder Suizidgedanken gelitten.
Die Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht findet im nächsten Monat statt. Während der Staat weiterhin keine Entschädigungspflicht anerkennt, kämpft der Vater weiter um Aufarbeitung. Das Urteil wird zeigen, ob im Zusammenhang mit Emilys Tod Schadensersatz zugesprochen wird.