Untersuchung findet keine Beweise für rituelle Gewalt in der katholischen Kirche
Jonas MayerUntersuchung: Keine Hinweise auf satanistische Missbrauch in Diözesen - Untersuchung findet keine Beweise für rituelle Gewalt in der katholischen Kirche
Eine umfassende Untersuchung der Kölner Kanzlei Feigen-Graf hat keine Belege für Vorwürfe ritueller Gewalt oder organisierter krimineller Netzwerke innerhalb der katholischen Kirche gefunden. Die Ermittlungen, zu denen auch Befragungen und psychologische Gutachten gehörten, prüften Aussagen von Betroffenen, die von extremen Misshandlungsfällen unter Beteiligung hochrangiger Geistlicher berichteten.
Die Betroffenen nannten in ihren Schilderungen rituellen sexuellen Missbrauchs mehrere prominente Persönlichkeiten, darunter Kardinäle und Bischöfe. Sie beschrieben Gewalterfahrungen, die sie vor dem Beginn einer Therapie gemacht haben wollen, wobei ihre Aussagen im Kontext der langjährigen Debatten über sogenannte "rituelle Gewalt" geäußert wurden. Der Abschlussbericht kommt jedoch zu dem Schluss, dass diese Erinnerungen wahrscheinlich falsch sind und teilweise durch therapeutische Einflüsse geprägt wurden.
Die Untersuchung kritisierte frühere Beratungsstellen im Bistum Münster dafür, Betroffene dazu angehalten zu haben, nach verdrängten Erinnerungen zu suchen. Die beteiligten Psychologen stellten fest, dass es keine konkreten Beweise für organisierte Netzwerke, Vergewaltigungen, erzwungene Abtreibungen oder Tötungsdelikte durch Kleriker gibt. Zwar glaubten die Betroffenen selbst an ihre Schilderungen, doch der Bericht sieht keinen Grund, ihnen eine Schuld zuzuschreiben.
Vorwürfe gegen einzelne Persönlichkeiten, wie den verstorbenen Kardinal Degenhardt, wurden als unglaubwürdig eingestuft. Der Endbericht wird in einer anonymisierten und redigierten Fassung veröffentlicht.
Die Untersuchung von Feigen-Graf ergab keine Beweise für die schweren Straftaten, von denen die Betroffenen berichteten. Stattdessen wurde die Rolle der Therapie bei der Entstehung falscher Missbrauchserinnerungen hervorgehoben. Die Ergebnisse des Berichts sollen nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – allerdings ohne Nennung von Namen oder sensiblen Details.






