15 April 2026, 10:28

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wichtige Fristen und Abläufe für den 28. September 2025

Lange Schlange von Menschen, die an einer Wahllokal-Schlange stehen, mit einem Zaun, einer Wand, Bäumen, Gebäuden, Strommasten, Drähten und einer Werbetafel im Hintergrund.

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wichtige Fristen und Abläufe für den 28. September 2025

Bergisch Gladbach bereitet sich auf Stichwahl am Sonntag, den 28. September 2025, vor

Die Bürgerinnen und Bürger wählen an diesem Tag sowohl einen neuen Oberbürgermeister als auch einen neuen Landrat für den Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Behörden haben wichtige Fristen und Abläufe für Brief- und Präsenzwähler bekannt gegeben.

Die Stichwahl folgt auf die Hauptwahl vom 14. September 2025. Wähler, die für diesen Termin Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten die Unterlagen für die Stichwahl automatisch bis Montag, den 22. September, an dieselbe Adresse wie bei der Erstwahl.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo man abstimmen kann, lässt sich über die offizielle Website der Stadt oder telefonisch beim Wahlamt unter 02202-142888 erfragen.

Wer vor dem 14. September Briefwahl beantragt hat, bleibt im Wählerverzeichnis gesperrt. Das bedeutet, diese Personen können am 28. September nicht vor Ort wählen, sondern müssen ihre Briefwahlunterlagen nutzen oder im Wahlamt mit gültigem Ausweis Ersatzdokumente beantragen.

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Neue Anträge auf Briefwahl werden bis Samstag, den 27. September, 12 Uhr, entgegengenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Wähler auch nicht zugestellte Unterlagen melden und Ersatz anfordern. Ausgefüllte Stimmzettel können bis 16 Uhr am Wahltag in städtischen Briefkästen eingeworfen oder direkt im zentralen Wahlamt abgegeben werden.

Das Wahlamt hat von Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und am Freitag, den 26. September, bis 15 Uhr geöffnet. Unter der Nummer 02202-142888 lässt sich erfragen, ob die Briefwahlunterlagen bereits versandt wurden.

Die Stichwahl entscheidet über den nächsten Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach sowie den Landrat. Wähler müssen die vorgegebenen Fristen für die Briefwahl einhalten oder am 28. September ihr Wahllokal aufsuchen. Die Behörden raten, den Lieferstatus der Unterlagen zu prüfen und fehlende Dokumente vor Ablauf der Frist zu melden.

Quelle