02 February 2026, 22:53

Steuerprüfung zerstört Apothekers Altersvorsorge durch Software-Panne und Diebstahl

Ein alter Beleg mit einem gelben Haftzettel darauf, auf dem Text zu sehen ist, der wie eine Rechnung von C.F. Asal Kurschner aussieht.

Steuerprüfung zerstört Apothekers Altersvorsorge durch Software-Panne und Diebstahl

Dr. Frank Leimkugel, ein pensionierter Professor und Apothekenbesitzer, sieht sich einer Steuerprüfung gegenüber, bei der schwerwiegende finanzielle Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden. Die Ermittlungen haben ihm eine strittige Steuernachforderung von bis zu 200.000 Euro eingebracht – verschärft durch Diebstahl einer Mitarbeiterin und fehlende Unterlagen aus seinem Softwaresystem.

Ausgelöst wurde die Prüfung, nachdem das Finanzamt auf fehlende Belege für Rezeptabrechnungen aufmerksam wurde, die über die "Testrezept"-Funktion in Leimkugels Pharmatechnik-Software abgewickelt worden waren. Diese eigentlich für Drucktests vorgesehene Funktion soll missbräuchlich genutzt worden sein, was zu einer Nachforderung von 70.000 Euro wegen fahrlässigen Umgangs führte. Zwar betont Pharmatechnik, dass die Funktion ordnungsgemäß in den GDPdU-Daten protokolliert werde, doch Leimkugel konnte sich kaum verteidigen: Sein ehemaliger Lagerdienstleister hatte kritische Unterlagen archiviert, sodass er die Einhaltung der Vorschriften nicht nachweisen konnte.

Ein weiteres Problem ergab sich, als das Finanzamt zunächst 80.000 Euro zusätzlich für Privatrezepte forderte – ein Vorwurf, der später durch Gutachter widerlegt wurde. Doch die Prüfung förderte auch einen Diebstahl durch eine ehemalige Mitarbeiterin zutage, die die Kasse manipuliert hatte, um rund 45.000 Euro zu unterschlagen. Die finanzielle Belastung ist enorm, zumal Leimkugel und seine Frau ihre Altersrücklagen bereits aufgebraucht hatten.

Branchenkenner schätzen, dass weniger als 10 Prozent der rund 18.000 deutschen Apotheken ähnliche Testfunktionen nutzen – vor allem wegen der regulatorischen Risiken. Falsche Anwendung kann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach § 126 SGB V, GDPR-Strafen in Höhe von 4 Prozent des Umsatzes oder Steuerlasten durch falsche Vorsteuerabzüge nach sich ziehen. Leimkugel, der jede Schuld von sich weist, muss nun die Folgen der Prüfung und des Diebstahls bewältigen.

Der Fall zeigt die Risiken von Software-Fehlanwendungen in Apotheken auf: Die strittige Forderung könnte sich auf 200.000 Euro belaufen. Über die finanzielle Last hinaus kämpft Leimkugel mit verlorenen Ersparnissen, ungeklärtem Diebstahl und der Schwierigkeit, seine Regelkonformität ohne vollständigen Zugriff auf alte Unterlagen zu belegen. Das Ergebnis könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle in der Branche werden.