Steuerberater veruntreut 165.000 Euro von Grundschul-Förderverein – Bewährung und Schadensersatz
Admin UserSteuerberater betrügt Grundschulverein um Geld - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro von Grundschul-Förderverein – Bewährung und Schadensersatz
Ein Steuerberater aus Düsseldorf ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Gelder eines Fördervereins einer Grundschule veruntreut hatte. Der Angeklagte gestand, innerhalb von zwei Jahren fast 165.000 Euro unterschlagen zu haben, und muss nun 5.000 Euro als Schadensersatz zahlen.
Der 59-jährige Beschuldigte, der eine Steuerberatungspraxis betrieb, überwies das Geld zwischen 2021 und 2022 systematisch vom Konto des Vereins auf sein eigenes. Zunächst behauptete er, die Mittel nach Einleitung des Strafverfahrens zurückerstattet zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht wiesen diese Darstellung jedoch zurück.
Später räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein und zog seinen Einspruch gegen das Urteil zurück. Als Teil seiner Bewährungsauflagen wird er 5.000 Euro an den Förderverein der Grundschule zahlen. Das Gericht verhängte zudem eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Das Landgericht Düsseldorf hat den Steuerberater für seine Taten verurteilt. Der Angeklagte akzeptierte das Bewährungsurteil und wird den Schadensersatz an den Förderverein der Grundschule leisten. Mit dieser Entscheidung soll der Täter bestraft und gleichzeitig sichergestellt werden, dass der Verein eine Entschädigung erhält.