Stadtrat der Stadt Wesel wählt Schlichter für fünf Jahre

Stadtrat der Stadt Wesel wählt Schlichter für fünf Jahre
Stadtrat von Wesel wählt Schiedsrichter für fünf Jahre
Vorspann Der Stadtrat von Wesel hat Margret Radsak für weitere fünf Jahre als Schiedsrichterin im Schiedsbezirk Wesel I wiedergewählt. Uwe Melchers wurde als neuer Schiedsrichter für den Schiedsbezirk Wesel III bestimmt. Auch er wurde vom Stadtrat von Wesel für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Veröffentlichungsdatum 16. Dezember 2025, 12:00 Uhr
Schlagwörter Politik, Allgemeine Nachrichten
Artikeltext Für die Schiedsbezirke in Wesel wurden zwei Schiedsrichter für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren bestätigt. Margret Radsak bleibt weiterhin für Wesel I zuständig, während Uwe Melchers die Nachfolge als Schiedsrichter für Wesel III antritt. Ihre Ernennung wurde offiziell von Margarete Funken-Schneider, der Direktorin des Amtsgerichts Wesel, bestätigt.
Margret Radsak wurde als Schiedsrichterin für den Bezirk Wesel I wiedergewählt. Dieser umfasst den nördlichen Teil der Innenstadt, einschließlich Schepersfeld und Feldmark, und erstreckt sich bis zur Grenze zu Flüren. Ihre Wiederwahl sichert die Kontinuität in der außergerichtlichen Streitbeilegung für die ansässige Bevölkerung.
Uwe Melchers übernimmt das Amt des Schiedsrichters für Wesel III und löst damit seinen Vorgänger ab. Der Bezirk reicht von der Grav-Insel über das Flürener Feld und die Flürener Heide bis zum Blumenkamp. Beide Schiedsrichter werden nun bis 2029 im Amt bleiben, nachdem ihre Ernennung durch das Gericht formal bestätigt wurde. Der Stadtrat hatte die Kandidaten zuvor ausgewählt; ihre Amtszeiten begannen offiziell nach der gerichtlichen Bestätigung. Mit der Bestätigung durch Margarete Funken-Schneider ist ihre Position in der Mediation von Konflikten innerhalb ihrer jeweiligen Bezirke gefestigt.
Die neu und wiedergewählten Schiedsrichter werden lokale Streitigkeiten bearbeiten und in den festgelegten Bezirken Wesels Mediationsdienste anbieten. Ihre fünfjährige Amtszeit soll Stabilität in der Konfliktlösung innerhalb der Gemeinschaft gewährleisten. Bürger können sich nun an sie wenden, um außergerichtliche Einigungen in Streitfällen zu erreichen.

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