Schwerer Unfall in Düren: Pedelec-Fahrer prallt gegen Auto und wird schwer verletzt
Jonas MayerSchwerer Unfall in Düren: Pedelec-Fahrer prallt gegen Auto und wird schwer verletzt
Zusammenstoß zwischen Auto und Pedelec – eine Person verletzt
Am Dienstag, dem 6. Januar 2026, verletzte sich eine Person bei einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Pedelec. Der Vorfall ereignete sich an der Kreuzung Kölner Landstraße und der Bundesstraße B56n in der Nähe von Düren. Rettungskräfte versorgten die verletzte Person vor Ort, bevor sie zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht wurde.
Gegen Mittag fuhr eine 55-jährige Autofahrerin aus Nörvenich auf der Kölner Landstraße. Als die Ampel auf Grün sprang, bog sie nach rechts in Richtung Jülich ab. Gleichzeitig überquerte ein 29-jähriger Pedelec-Fahrer aus Düren die Kreuzung aus der entgegengesetzten Richtung.
Der Radfahrer war auf der linken Seite der B56n unterwegs – und damit entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum heftigen Zusammenprall: Das Pedelec stieß mit dem Auto zusammen, der Fahrer wurde über die Motorhaube und die Windschutzscheibe geschleudert. Durch den Aufprall erlitt er eine Kopfverletzung sowie weitere Blessuren, blieb jedoch bei Bewusstsein und konnte ambulant behandelt werden.
Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von etwa 5.600 Euro, sodass es abgeschleppt werden musste. Die Ermittler stellten fest, dass der Pedelec-Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Helm trug. Zwar besteht in Deutschland für Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h keine generelle Helmpflicht, doch hatte die Stadt Düren 2023 für den Radweg zwischen Kölner Landstraße und B56n eine lokale Helmvorschrift eingeführt. Diese Regelung war durch den Bürgermeister und den Stadtrat im Rahmen einer örtlichen Verkehrsverordnung erlassen worden.
Nach der ärztlichen Untersuchung konnte der Verletzte das Krankenhaus wieder verlassen. Die Polizei ermittelt weiterhin zu den genauen Umständen des Unfalls, darunter die Fahrtrichtung des Radfahrers und das Verhalten der Autofahrerin. Der Vorfall wirft zudem Fragen zur Einhaltung der lokalen Helmpflicht auf ausgewiesenen Radwegen auf.