14 January 2026, 18:45

Schweinehalter hetzen gegen Januar-Fristen für wichtige Meldungen

Ein aufgeschlagenes Buch mit Illustrationen von Schweinen, Hühner und anderen Bauernhoftieren, mit Text auf der linken Seite.

Schweinehalter hetzen gegen Januar-Fristen für wichtige Meldungen

Schweinehalter in ganz Deutschland stehen zu Jahresbeginn vor einem straffen Zeitplan mit mehreren Meldefristen. Zwischen dem 1. und 15. Januar müssen sie wichtige Daten in drei verschiedene Systeme eingeben: HI-Tier, die Antibiotika-Datenbank (TAM) und den Tierseuchenfonds. Versäumte Fristen können sich auf Subventionen und die Einhaltung von Vorschriften auswirken.

Die erste Aufgabe betrifft HI-Tier, wo Landwirte bis zum 15. Januar ihren jährlichen Bestandsbericht einreichen müssen. Dieser muss die Schweinebestände zum 1. Januar widerspiegeln – selbst Betriebe ohne Schweine an diesem Stichtag müssen eine Nullmeldung abgeben, um weiterhin förderberechtigt zu bleiben.

Parallel dazu verlangt die TAM von den Landwirten, zwischen dem 1. und 14. Januar ihre Produktionsart sowie die Bestandszahlen für die zweite Jahreshälfte 2025 zu melden. Auch hier ist eine Nullmeldung Pflicht, selbst wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden. Die Meldegrenzen variieren: 250 Tiere für Mastferkel und Mastschweine sowie 85 Tiere für Zuchtsauen oder Saugferkel. Teilnehmer am Initiative Tierwohl (ITW)-Programm haben zusätzliche Verpflichtungen. Sie müssen jährlich eine Bewertung des Stallklimas und der Trinkwasserqualität durchführen, um sicherzustellen, dass technische Systeme und Wasserstandards den Anforderungen entsprechen. Gleichzeitig müssen Tierhalter ihren Bestand auch beim zuständigen Tierseuchenfonds melden. Die Fristen hierfür unterscheiden sich je nach Bundesland, wobei bisher kein Land einen eigenen Termin für die Meldungen 2026 festgelegt hat.

Ab 2026 wird die TAM-Meldung auf einen jährlichen Turnus umgestellt, wobei die Daten jeweils bis zum 14. Januar vorliegen müssen. Zudem verschärft das QS-Qualitätssicherungssystem ab dem 1. Januar 2026 die Biosicherheitsmaßnahmen.

Landwirte, die die Januar-Fristen verpassen, riskieren den Verlust von Subventionen oder Probleme bei der Einhaltung von Vorschriften. Die Änderungen bei der TAM-Berichterstattung und den QS-Biosicherheitsregeln werden die Pflichten im Jahr 2026 weiter prägen. Alle Meldungen müssen korrekt erfolgen, um Strafen oder Verzögerungen bei der Auszahlung von Fördergeldern zu vermeiden.