Polizeibrief löst Verwirrung aus: Deutschlands Abschiebepolitik bleibt

Admin User
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Ein bedrucktes Papier in einer fremden Sprache mit zwei Männern im Hintergrund, möglicherweise aus einem Lehrbuch.

Polizeibrief löst Verwirrung aus: Deutschlands Abschiebepolitik bleibt

Ein Schreiben der Düsseldorfer Polizei an die Flughafenbehörde hat für Verwirrung und Fehlinterpretationen gesorgt und wurde in der Folge in sozialen Medien weit verbreitet. In dem Brief, der sich mit der Freilassung von Personen befasst, die sich gegen ihre Abschiebung wehren, wird von der Niedersächsischen Aufnahmebehörde nun als "missverständlich und unpräzise" eingestuft. Das Schreiben, das von der Niedersächsischen Aufnahmebehörde an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf gerichtet war, legte nahe, dass Personen, die sich einer Abschiebung widersetzen oder diese verweigern, freigelassen werden und eigenständig zu ihrer zugewiesenen Unterkunft reisen könnten. Einige deuteten dies als "unverständliche Anweisung", solchen Personen den Verbleib in Deutschland zu ermöglichen. Die Behörde hat inzwischen klargestellt, dass es sich bei dem Schreiben nicht um eine generelle Weisung handelte und es lediglich einen Einzelfall betraf. Es erteilte keine allgemeine Erlaubnis, Personen, die nicht abgeschoben werden wollen, freizulassen - und die Behörde sei auch nicht befugt, der Bundespolizei derartige Anweisungen zu erteilen. Lebt eine Person in Freiheit in Deutschland und setzt sie sich einer Abschiebung entgegen oder kehrt nicht zurück, kann sie entweder in Gewahrsam genommen oder freigelassen werden - abhängig davon, ob ein richterlicher Haftbefehl vorliegt. In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden von der Niedersächsischen Landesaufnahmebehörde 668 Abschiebungen durchgeführt, wobei 24 aufgrund von Widerstandshandlungen gestoppt werden mussten. In 33 weiteren Fällen führten medizinische Gründe zum Abbruch. Scheitert eine Abschiebung wegen Widerstands oder anderer Gründe, bleibt die betroffene Person dennoch abschiebbar, und der Vorgang wird unter Berücksichtigung des Verhaltens, das zum ersten Scheitern führte, erneut eingeleitet. Das Schreiben der Niedersächsischen Aufnahmebehörde hat für erhebliche Verwirrung gesorgt und wurde in sozialen Medien vielfach geteilt. Die Behörde betont, dass es sich nicht um eine allgemeingültige Anweisung handelte, sondern um einen Einzelfall. Die Abschiebeverfahren bleiben bestehen, und Personen, die sich widersetzen oder nicht zurückkehren, können weiterhin in Gewahrsam genommen oder abgeschoben werden.

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