Polizei beschlagnahmt 109-Dezibel-Boliden in Witten wegen extremer Lärmbelästigung
Clara MeyerPolizei beschlagnahmt 109-Dezibel-Boliden in Witten wegen extremer Lärmbelästigung
In Witten haben Polizeibeamte einen Hochleistungswagen beschlagnahmt, nachdem dieser durch extrem laute Geräusche aufgefallen war. Das Fahrzeug, das in einer Halteverbotszone auf der Holbeinstraße abgestellt war, überschritt die gesetzlich zulässigen Lärmgrenzen deutlich. Gegen den Besitzer wurden nun verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet.
Die Motorengeräusche des Wagens erreichten 109 Dezibel – ein Wert, der weit über der in Deutschland erlaubten Grenze von 82 dB liegt. Die Polizei vermutet, dass die Motorsteuerung mit optimierter Software manipuliert wurde, was möglicherweise die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ungültig macht. Der Besitzer argumentierte, die lauten Geräusche stammten vom Biturbo-Motor des Autos, doch dies verhinderte nicht die behördlichen Maßnahmen.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind unnötige Lärmbelästigungen in Deutschland verboten, selbst wenn im Verkehrsrecht keine strengen Dezibel-Grenzwerte festgelegt sind. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet, wobei die Polizei bei Routinekontrollen gezielt gegen illegal umgerüstete Fahrzeuge vorgeht. In diesem Fall wurde das Auto sichergestellt, und dem Besitzer drohen nun weitere rechtliche Konsequenzen.
Das Fahrzeug bleibt vorerst in Polizeigewahrsam, während die Ermittlungen andauern. Der Besitzer muss sich sowohl wegen des Lärmverstoßes als auch wegen des Verdachts auf Software-Manipulation am Motor verantworten. Bei einer Verurteilung riskiert er zusätzliche Strafen über das ursprüngliche Bußgeld hinaus.






