NRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ab 2026
Nordrhein-Westfalen hat eine neue Vereinbarung zur Übernahme der GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen bekannt gegeben. Die Regelung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und soll ehrenamtliche Organisationen im gesamten Bundesland unterstützen. Sie ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und zur Entlastung von Vereinen und Verbänden von finanziellen Belastungen.
Die Landesregierung übernimmt die Kosten für Veranstaltungen mit Live- oder aufgezeichneter Musik, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Die betreffenden Veranstaltungsorte dürfen dabei eine Fläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten. Ausgenommen von der Regelung sind Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik sowie gestreamte Auftritte.
Nach der neuen Regelung können Organisationen pro Jahr bis zu vier Veranstaltungstage geltend machen. Von der Maßnahme sollen rund 33.500 Vereine und Verbände im Land profitieren. Die Initiative wird mit drei Millionen Euro gefördert und läuft bis Ende 2027.
Sebastian Haug, CDU-Landtagsabgeordneter aus Solingen, lobte die Entscheidung. Er betonte, dass damit die Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement deutlich werde. Zudem prüfen die Verantwortlichen, ob die Regelung künftig auf Karnevalsumzüge und Schützenfestumzüge ausgeweitet werden könnte.
Die Vereinbarung senkt die Kosten für gemeinnützige, wohltätige und kirchliche Veranstaltungen. Sie soll das bürgerschaftliche Engagement fördern und die Organisation lokaler Feste erleichtern. Die Landesregierung plant, die Auswirkungen der Maßnahme zu evaluieren und könnte nach der ersten Phase ihren Anwendungsbereich erweitern.






