22 March 2026, 16:26

NRW-Schulen erhalten schärfere Befugnisse gegen Gewalt und Störungen im Unterricht

Eine Gruppe von Kindern sitzt an Tischen in einem Klassenzimmer, mit Büchern und Stiften auf den Tischen und Papieren an der Wand hinter ihnen.

NRW-Schulen erhalten schärfere Befugnisse gegen Gewalt und Störungen im Unterricht

Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen künftig weitergehende Befugnisse erhalten, um Gewalt und Störungen entschlossener zu bekämpfen. Der Schritt folgt wachsender Sorge um die Sicherheit, da viele Schulleitungen in den vergangenen Jahren eine Zunahme aggressiven Verhaltens verzeichnen. Neue Maßnahmen sollen Lehrkräften und Schulverwaltungen ermöglichen, bei Vorfällen schneller und konsequenter zu handeln.

Ein Gesetzentwurf des Bildungsministeriums des Landes zielt darauf ab, die rechtliche Handhabe von Schulen bei Gewalt oder Bedrohungen zu stärken. Nach den geplanten Änderungen dürfen Schulleitungen Schüler vorübergehend vom Unterricht ausschließen, wenn deren Verhalten den Schulbetrieb schwerwiegend stört oder andere gefährdet. Bei weniger schweren Fällen können Schüler in eine andere Klasse versetzt oder für bis zu zwei Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Bei gravierenderen Vorfällen greifen schärfere disziplinarische Maßnahmen: Betroffene Schüler könnten bis zu vier Wochen lang vom Unterricht in bestimmten Fächern, von Schulveranstaltungen oder sogar komplett vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Reformen kommen zu einer Zeit, in der Daten zeigen, dass 66 Prozent der Schulleiter in NRW der Ansicht sind, die Gewalt an Schulen habe sich in den letzten fünf Jahren verschärft. Fast drei Viertel der Schulen hatten mit Angriffen auf Lehrkräfte zu tun, während 43 Prozent körperliche Übergriffe meldeten – ein höherer Wert als der Bundesdurchschnitt von 35 Prozent.

Nach geltendem Landesrecht müssen alle Schulen bereits Schutzkonzepte entwickeln, die Notfallpläne für Gewalt und sexuelle Übergriffe umfassen. Die 2023 aktualisierten Leitlinien, basierend auf dem Notfallordner des Ministeriums, sehen unter anderem vor, Grenzverletzungen sofort anzusprechen, das Verhalten von Schülern zu beobachten und Opfern Unterstützung anzubieten. Unklar bleibt jedoch, wie viele Schulen tatsächlich über aktive Interventionspläne verfügen.

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Die erweiterten Maßnahmen geben den Schulen mehr Spielraum, um auf Störungen und Bedrohungen zu reagieren. Lehrkräfte und Schulleitungen erhalten nun klarere rechtliche Rückendeckung, um Schüler bei Bedarf vom Unterricht oder von Veranstaltungen auszuschließen. Die Reformen sind Teil der laufenden Bemühungen, die Sicherheit im schulischen Alltag in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern.

Quelle