03 November 2025, 14:01

NRW führt Anti-Diskriminierungsgesetz für öffentliche Stellen ein

Ein aufgeschlagenes Buch mit Schrift darauf.

NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen - NRW führt Anti-Diskriminierungsgesetz für öffentliche Stellen ein

Nordrhein-Westfalen (NRW) wird nach dem Vorbild Berlins das zweite deutsche Bundesland, das ein Antidiskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden einführen wird. Das Gesetz soll eine Schutzlücke schließen, da das bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nur den Privatsektor abdeckt und Diskriminierung durch staatliche Institutionen bisher nicht ausreichend regelt. Der Gesetzentwurf, der voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten wird, gilt nicht für kommunale Behörden. Er setzt auf Abhilfemaßnahmen statt auf Entschädigungsansprüche – Schadensersatz kommt nur infrage, wenn eine Wiedergutmachung unmöglich oder unzumutbar ist. Menschen, die bei Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen in öffentlichen Einrichtungen aufgrund persönlicher Merkmale wie Rasse, Religion, Geschlecht oder Alter benachteiligt werden, erhalten damit die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Beschwerdeführende können sich an eine der 42 Antidiskriminierungsberatungsstellen in NRW wenden, die von unabhängigen Wohlfahrtsverbänden getragen werden. Sie müssen Hinweise auf eine tatsächliche Benachteiligung vorlegen, wobei die Beweislast erleichtert, aber nicht umgekehrt wird. Das Gesetz enthält einen Katalog geschützter Merkmale und wird derzeit von Verbänden geprüft, bevor es umgesetzt wird. Das Antidiskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden in NRW ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Indem es Diskriminierung in staatlichen Institutionen bekämpft, soll das Gesetz zu einer gerechteren Gesellschaft beitragen. Es wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten, nachdem eine Phase der Überprüfung und Abstimmung mit relevanten Verbänden abgeschlossen ist.