Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen illegaler Pyrotechnik
Henry KochNiederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen illegaler Pyrotechnik
Ein 32-jähriger Niederländer ist auf der Autobahn A3 in Höhe des Rasthofs Knauheide festgenommen worden. Bundespolizisten nahmen ihn am Mittwoch in Gewahrsam, nachdem sie einen offenen Haftbefehl wegen illegalen Besitzes von Feuerwerkskörpern entdeckt hatten.
Der Vorfall steht im Zusammenhang mit einer Verurteilung aus dem Jahr 2022 wegen Verstößen gegen das deutsche Sprengstoffgesetz, die zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldauflage geführt hatte.
Der Mann war am 20. August 2025 von Bundesbeamten in einem niederländisch zugelassenen Fahrzeug angehalten worden. Er war zuvor über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist.
Grund für die Festnahme ist eine Straftat von Dezember 2022, als er versucht hatte, ohne die erforderliche sprengstoffrechtliche Genehmigung Pyrotechnik ins Land zu bringen. Damals war er bei einer Routinekontrolle in Waldsassen von den Behörden gestoppt worden.
Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro oder alternativ zu 120 Tagen Haft. Da er die Auflage nicht erfüllte, erließ die Staatsanwaltschaft Weiden einen Haftbefehl.
Nach seiner Festnahme am Mittwoch brachten die Beamten ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve, wo die weiteren Formalitäten erledigt wurden. Am folgenden Morgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um die Inhaftierung rechtlich zu bestätigen.
Die Festnahme bestätigt die Vollstreckung des Urteils von 2023. Dem Mann drohen nun entweder die Zahlung der 3.000 Euro oder die ursprünglich verhängte 120-tägige Haftstrafe. Das weitere Verfahren wird nach deutschen Rechtsvorschriften fortgeführt.






