Neues EU-Datenschutzsiegel soll DSGVO-Compliance für Unternehmen vereinfachen
Lukas AlbrechtNeues EU-Datenschutzsiegel soll DSGVO-Compliance für Unternehmen vereinfachen
EU-weit gültiges Zertifizierungssystem soll Unternehmen bei der Einhaltung des Datenschutzes helfen
Ein neues, in der gesamten EU gültiges Zertifizierungsverfahren wurde genehmigt, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nachzuweisen. Das Europäische Datenschutzsiegel (EuroPriSe) ermöglicht es Betrieben, zu belegen, dass ihre Datenverarbeitung den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Dies folgt auf einen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), der einheitliche Kriterien für die Zertifizierung von Datenverarbeitern in der gesamten EU festgelegt hat.
Zwar gab es bereits vor der DSGVO Zertifizierungen im Bereich Datenschutz, doch nicht alle wurden als Nachweis der Regelkonformität anerkannt. Das neue EuroPriSe-Siegel ändert dies, indem es bestätigt, dass die Verarbeitungsvorgänge mit dem europäischen Datenschutzrecht im Einklang stehen. Unabhängige Fachleute prüfen die Unternehmen vor der Vergabe des Zertifikats.
Das Europäische Datenschutzsiegel wird offiziell im Register der Zertifizierungsmechanismen und Datenschutzsiegel geführt, das vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) verwaltet wird. Allerdings hat die Zertifizierung Grenzen: Sie deckt keine internationalen Datentransfers ab und kann nicht als Beleg für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Daten außerhalb der EU herangezogen werden.
Nach EU-Recht müssen Organisationen sicherstellen, dass ihre Dienstleister bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Datenschutzstandards einhalten. Ein gültiges Zertifikat kann diesen Prozess vereinfachen, indem es klare Belege für die Compliance liefert.
Die EuroPriSe-Zertifizierung bietet Unternehmen eine standardisierte Möglichkeit, ihre Einhaltung der DSGVO-Vorgaben zu demonstrieren. Sie wird europaweit verfügbar sein und in offiziellen Verzeichnissen anerkannt. Allerdings müssen Betriebe für internationale Datentransfers weiterhin separate Maßnahmen ergreifen, da das Siegel nicht für Übermittlungen in Drittländer gilt.






