29 December 2025, 23:55

Neue Schornsteinfeger übernehmen 2026 in NRW – wer bleibt, wer geht?

Ein Gebäude mit Gittern, Plakaten und Lichtern drumherum.

Neue Schornsteinfeger übernehmen 2026 in NRW – wer bleibt, wer geht?

Ab dem 1. Januar 2026 stehen in Nordrhein-Westfalen mehrere Veränderungen bei den Bezirks-Schornsteinfegern an. Neue Ernennungen, Pensionierungen und Wiederbestellungen treten dann in Kraft – geregelt durch die landesweiten Vorschriften. Die Fachleute übernehmen zentrale Aufgaben, von der Überprüfung von Heizungsanlagen bis zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

In Gelsenkirchen übernimmt Sven Hansen zum 1. Januar 2026 den Bezirk 10 von Udo Schädlich, der am 31. Dezember 2025 in den Ruhestand geht. Schädlich, der in Castrop-Rauxel ansässig ist, hatte das Amt seit 1996 inne. Für Hansen ist es die erste Tätigkeit als Bezirks-Schornsteinfeger.

Im Kreis Coesfeld löst Ralph Kröger aus Coesfeld Guido Klöpper im Bezirk 22 ab, ebenfalls zum 1. Januar 2026. Klöpper scheidet nach Jahrzehnten im Dienst aus. Unterdessen folgt Daniel Brunsmann aus Heek seinem Vater Franz-Josef Brunsmann im Bezirk 17 im Kreis Steinfurt nach.

Zwei Schornsteinfeger bleiben nach erfolgreicher Wiederbewerbung in ihren Positionen. Dirk Kerkhoff aus Raesfeld bleibt weiterhin für den Bezirk 29 im Kreis Borken zuständig, ein Amt, das er seit 2019 ausübt. Raphael Kockmann aus Münster behält die Leitung des Bezirks 20 in Münster. Auch Ingo Hüsing aus Steinfurt bleibt Verantwortlicher für den Kehrbezirk 46 im Kreis Steinfurt.

Für den Kehrbezirk 46 im Kreis Recklinghausen steht ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin noch nicht fest. Philipp Esser, Leiter der zuständigen Abteilung bei der Bezirksregierung Münster, und Andreas Marschan, Obermeister der Schornsteinfeger-Innung Münster, gratulierten allen Beteiligten zu den Übergängen.

Neben den klassischen Kontrollen leisten die Schornsteinfeger einen Beitrag zur Klimapolitik, indem sie durch regelmäßige Heizungsprüfungen den CO₂-Ausstoß reduzieren. Zu ihren Aufgaben gehören zudem die Führung von Abgaswegenachweisen sowie die Bauabnahmen nach Landesrecht.

Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft, wenn die neuen Bezirks-Schornsteinfeger ihre Arbeit aufnehmen – gemeinsam mit erfahrenen Kollegen. Ihre Tätigkeiten umfassen Sicherheitsüberprüfungen, Emissionskontrollen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in der gesamten Region. Die Übergänge erfolgen nach den üblichen Verfahren für Bezirks-Schornsteinfeger in Nordrhein-Westfalen.