Mönchengladbach stimmt über Olympia-Bewerbung 2036 bis 2044 ab – Hockey im Fokus
Jonas MayerMönchengladbach stimmt über Olympia-Bewerbung 2036 bis 2044 ab – Hockey im Fokus
Mönchengladbach steht kurz vor der Entscheidung, ob es sich an der Bewerbung der Region Rhein-Ruhr für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 beteiligen wird. Der Stadtrat hat einen Bürgerentscheid angesetzt, wobei die Wahlunterlagen ab Mitte März an die Haushalte verschickt werden. Das Ergebnis hängt sowohl von der öffentlichen Unterstützung als auch von einer strengen Mindestbeteiligung ab.
Im Mittelpunkt des Bürgerentscheids steht eine einzige Frage: Soll sich Mönchengladbach an der regionalen Olympiabewerbung beteiligen? Bei einem positiven Ausgang würde die Stadt Hockey-Wettbewerbe im HockeyPark und im Borussia-Park ausrichten.
Die Abstimmung findet ausschließlich per Briefwahl statt. Die Unterlagen werden an wahlberechtigte Einwohner zwischen dem 16. und 29. März verschickt. Jedes Paket enthält einen Stimmzettel, einen blauen Umschlag für die Stimme, eine Wahlbenachrichtigung, einen roten Rückumschlag sowie ein Informationsblatt. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis zum 15. April, 16:00 Uhr, eingegangen sein.
Damit der Bürgerentscheid gültig ist, müssen mindestens 10 % der Wahlberechtigten teilnehmen – das entspricht etwa 20.400 "Ja"-Stimmen. Eine einfache Mehrheit allein reicht nicht aus. Die Auszählung beginnt am 19. April ab 16:00 Uhr im Briefwahlzentrum.
Wahlberechtigt sind alle Einwohner ab 16 Jahren, darunter deutsche Staatsbürger sowie EU-Bürger, die in Mönchengladbach gemeldet oder dort gewöhnlich wohnhaft sind. Die Stadt zählt insgesamt 267.213 Einwohner, doch die genaue Zahl der Wahlberechtigten steht noch nicht fest.
Das Ergebnis wird darüber entscheiden, welche Rolle Mönchengladbach in der Rhein-Ruhr-Bewerbung spielt. Bei einer Zustimmung würden die städtischen Veranstaltungsorte zu zentralen Schauplätzen für die Hockey-Wettkämpfe. Die endgültige Entscheidung hängt sowohl vom Abstimmungsergebnis als auch davon ab, ob die erforderliche Mindestbeteiligung erreicht wird.