Milliardenstreit um Rheinbrücke: NRW und Porr vor Gericht in Köln
Vor dem Kölner Landgericht läuft derzeit ein Rechtsstreit um die neue Rheinbrücke in Leverkusen. Im Mittelpunkt steht die Entscheidung Nordrhein-Westfalens, den Vertrag mit dem Bauunternehmen Porr zu kündigen. Beide Seiten haben erhebliche finanzielle Forderungen gestellt – insgesamt könnte es um bis zu eine Milliarde Euro gehen.
Die Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte den Vertrag wegen systematischer Mängel und schwerwiegender Fehler in den Stahlkomponenten beendet. Wüst begründete die Kündigung damit, dass sie den Fertigstellungstermin des Projekts beschleunigen solle – gestützt auf Gutachten von Experten. Er handelte dabei im Auftrag der Bundesregierung, die nun Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro fordert.
Porr hingegen hat eine Gegenklage über mehr als 200 Millionen Euro eingereicht, in der es um bereits erbrachte Leistungen und ausstehende Zahlungen geht. Ein Güteverhandlungstermin ist für den 16. Oktober 2023 angesetzt, um die Berechtigung dieser Forderungen zu prüfen.
Das Projekt umfasst den Bau zweier paralleler Brücken. Die erste ist bereits in Betrieb, während die zweite noch im Bau ist. Aktuell laufen die Stahlbauarbeiten, und die Montage der Pylone soll im September 2026 beginnen. Die vollständige Fertigstellung des Projekts ist für Mitte 2028 geplant.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) betonte, dass das Land unabhängig vom Ausgang des Verfahrens keine negativen Folgen erwarte.
Der Rechtsstreit hat erhebliche finanzielle und strukturelle Auswirkungen für alle Beteiligten. Die Brücke bleibt voraussichtlich bis Mitte 2028 im Zeitplan – vorausgesetzt, die Bauarbeiten verlaufen wie vorgesehen. Das Ergebnis der Oktober-Verhandlung könnte die finanzielle und operative Zukunft des Projekts maßgeblich beeinflussen.
