11 February 2026, 05:17

Lieferkettengesetz vor dem Kollaps: Warum Deutschland seine Standards senkt

Eine Gruppe von Männern in orangefarbenen Westen und Sicherheitswesten lädt Kisten in ein Lagerhaus, mit mehreren Kartons auf der rechten Seite und einer Kette auf der linken Seite und einer beleuchteten Wand im Hintergrund.

Lieferkettengesetz vor dem Kollaps: Warum Deutschland seine Standards senkt

Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor tiefgreifenden Änderungen, während die EU ihre eigenen Vorschriften verschärft. Das Gesetz, das Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten schützen soll, gilt derzeit für über 5.000 Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Doch die geplanten Reformen könnten seinen Geltungsbereich bald verringern und die Durchsetzung abschwächen.

Kritiker halten das aktuelle System für zu bürokratisch, während Gewerkschaften warnen, dass die geplanten Anpassungen seine Wirkung untergraben könnten.

Das LkSG wurde eingeführt, um Großunternehmen für Missstände in ihren Lieferketten zur Verantwortung zu ziehen. Seit seinem Inkrafttreten erfasst es Firmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitenden – von der Industrie bis zur Logistik. Doch Wirtschaftsverbände wehren sich gegen die Regelungen, die sie als überzogen bezeichnen, und fordern einen Stopp der Umsetzung.

Gewerkschaften und Aktivist:innen befürchten hingegen, dass das Gesetz bereits ausgehöhlt wird. Anna Weirich, Koordinatorin von Faire Mobilität, verweist auf anhaltende Verstöße, etwa Lkw-Fahrer aus Osteuropa, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen. Sie warnt, dass eine Abschwächung des Gesetzes die Arbeitnehmer:innen noch schutzloser zurücklasse.

Die jüngsten Änderungen der EU an ihrer eigenen Lieferkettenrichtlinie sorgen für Besorgnis. Künftig sollen nur noch Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erfasst werden. Diese Anpassung könnte dazu führen, dass Sanktionen in der deutschen Fassung des Gesetzes entfallen und es an die weniger strengen EU-Vorgaben angeglichen wird.

Die Mitgliedstaaten haben bis Juli 2028 Zeit, die EU-Änderungen umzusetzen; Unternehmen erhalten ein weiteres Jahr, um sich anzupassen. Werden die Reformen wie geplant eingeführt, sinkt die Zahl der Unternehmen, die nach dem LkSG zur Rechenschaft gezogen werden können, deutlich.

Die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten, dass weniger Betriebe unter das LkSG fallen und Verstöße künftig möglicherweise ohne Konsequenzen bleiben. Aktivist:innen argumentieren, dass dies die Bemühungen untergräbt, Arbeitsrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu verhindern. Die endgültige Entscheidung über die deutschen Reformen wird zeigen, wie stark das Gesetz künftig noch Arbeiter:innen und den Planeten schützen kann.