Lehrerin muss 31.000 Euro zurückzahlen – nach jahrelangen unberechtigten Zuschlägen
Henry KochLehrerin muss 31.000 Euro zurückzahlen – nach jahrelangen unberechtigten Zuschlägen
Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und muss Tausende Euro zurückzahlen, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungsaufgaben erhalten hatte. Im vorliegenden Fall beliefen sich die Auszahlungen auf insgesamt über 31.000 Euro – obwohl die Betroffene die kommissarische Schulleiterinnenrolle längst nicht mehr ausübte.
Das Gericht urteilte, die Lehrerin habe sich durch Unterlassen der Betrugs begangen, da sie die Behörden nicht über die fehlerhaften Zahlungen informiert hatte.
Die Pädagogin war zeitweise als kommissarische Schulleiterin eingesetzt gewesen, hatte die Position jedoch wieder aufgegeben. Dennoch flossen die Leitungszuschläge weiter. Zunächst ging die Lehrerin davon aus, es handele sich um nachträgliche Zahlungen für vergangene Leistungen – nicht um laufende Fehler.
Offizielle Unterlagen legten nicht fest, wie lange solche Zuschläge nach dem Ausscheiden einer Schulleiterin oder kommissarischen Schulleiterin weitergezahlt werden dürfen. Diese Unklarheit trug dazu bei, dass die Überzahlungen über einen längeren Zeitraum anhielten.
Als der Fall aufgedeckt wurde, ergab eine Prüfung, dass die Lehrerin insgesamt rund 31.300 Euro zu Unrecht erhalten hatte. Daraufhin wurde sie wegen Betrugs durch Unterlassen angeklagt.
Das Düsseldorfer Gericht sprach die Angeklagte schuldig und verhängte eine Geldstrafe von über 11.000 Euro. Zudem muss sie den vollen Betrag der unrechtmäßig bezogenen Gelder zurückerstatten.
Recherchen zu ähnlichen Fällen förderten kaum relevante Daten zutage – die meisten Ergebnisse bezogen sich auf Lehrerfortbildungen, Schulreformen in anderen Ländern oder nicht verwandte Stellenausschreibungen. Daher ließ sich nicht klären, ob solche Vorfälle häufiger vorkommen.
Mit dem Urteil steht fest: Die Lehrerin muss die 31.300 Euro in voller Höhe zurückzahlen und zusätzlich die 11.000 Euro Strafe begleichen. Der Fall offenbart zudem Lücken in der Kontrolle von Leitungszuschlägen an deutschen Schulen. Ob die Behörden nun Verfahren ändern werden, um künftig solche Fehler zu vermeiden, blieb bisher unbeantwortet.






