Hürth führt neue Hundesteuersatzung mit klaren Regeln und moderaten Preisen ein
Clara MeyerHürth führt neue Hundesteuersatzung mit klaren Regeln und moderaten Preisen ein
Der Stadtrat von Hürth hat nach monatelanger Prüfung eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet. Die überarbeiteten Regeln, die am 25. November 2025 beschlossen wurden, treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ersetzen ein veraltetes System, das seit dem Jahr 2000 immer wieder angepasst worden war.
Die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2000 war durch ständige Änderungen unübersichtlich geworden. Die Verantwortlichen entschieden sich daher für eine vollständige Neufassung statt weiterer Stückwerk-Änderungen. Die neue Satzung führt klarere Definitionen ein, darunter strengere Regelungen, was als gemeinsamer Haushalt gilt, um Steuerumgehung bei mehreren Hunden zu verhindern.
Die Steuersätze wurden moderat angepasst. Hundehalter zahlen künftig 100 Euro für einen Hund, 132 Euro pro Hund bei zwei Tieren und 176 Euro pro Hund ab drei oder mehr Hunden. Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten höhere Gebühren: 640 Euro für einen Hund, 740 Euro pro Hund bei zwei Tieren und 840 Euro pro Hund ab drei oder mehr. Diese Sätze entsprechen dem Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis und liegen unter den Höchstwerten vergleichbarer Städte.
Die Überarbeitung umfasst auch aktualisierte Vorschriften für gefährliche Hunde, die nun mit dem Hundegesetz von Nordrhein-Westfalen übereinstimmen. Neu hinzugekommen ist eine Befreiung für zertifizierte Assistenzhunde, die darauf trainiert sind, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu unterstützen.
Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die Gebühren bleiben im Vergleich zu Nachbarregionen wettbewerbsfähig. Die Entscheidung des Rates folgt einer Prüfung, die auf mehr Fairness und Transparenz abzielte, um sicherzustellen, dass das Steuersystem den aktuellen Bedürfnissen und rechtlichen Standards entspricht.