Haushaltskrise in Siegen-Wittgenstein: Kreistag scheitert an Beschluss für 2026
Lukas AlbrechtHaushaltskrise in Siegen-Wittgenstein: Kreistag scheitert an Beschluss für 2026
Kreistag von Siegen-Wittgenstein scheitert an Haushaltsbeschluss für 2026
Bei einer langwierigen Sitzung am Freitag scheiterte der Kreistag von Siegen-Wittgenstein daran, einen Haushalt für das Jahr 2026 zu verabschieden. Die Entscheidung stürzt den Kreis in finanzielle Unsicherheit – die verfügbaren Mittel reichen nun nur noch bis zur nächsten Sitzung im Juni. Die Verantwortlichen stehen vor schwierigen Entscheidungen, um eine weitere Zuspitzung der Krise zu vermeiden.
Über sechs Stunden lang diskutierten die Abgeordneten über die Finanzierung neuer Wanderwege und weiterer lokaler Projekte. Streitpunkt war vor allem ein Antrag der CDU, der vorsah, alle offenen Stellen einzufrieren – mit Ausnahme der Notfalldienste. Nach rechtlichen Bedenken zog die Fraktion den Vorschlag zurück, woraufhin der Kreistag ihn endgültig ablehnte.
Ohne einen beschlossenen Stellenplan konnte der Haushalt nicht finalisiert werden. Landrat Andreas Müller (SPD) warnte, dass von einem Einstellungsstopp 108 Arbeitsplätze betroffen wären. Zudem ist der Dispositionskredit des Kreises nahezu aufgebraucht, sodass kaum noch Spielraum für zusätzliche Ausgaben bleibt.
Als Übergangslösung wird der Kreis nun vorläufig "im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung" wirtschaften, um laufende Verträge zu bedienen. Der Kämmerer wird in den kommenden Wochen mit Banken verhandeln und beim Regierungsbezirk Arnsberg Unterstützung beantragen, um die Finanzlücke zu schließen. Sollte auch im Juni kein Haushalt beschlossen werden, könnte die Bezirksregierung einen Zwangshaushalt verhängen – was die lokale Kontrolle über die Finanzen weiter einschränken würde.
Das gescheiterte Votum zwingt Siegen-Wittgenstein, sich auf Notfallmittel und externe Hilfe zu stützen. Die nächste Kreistagssitzung im Juni wird entscheidend sein, ob der Kreis seine finanzielle Stabilität zurückgewinnen kann. Gelingt keine Einigung, droht der Bezirksregierung die Verhängung eines Haushalts – und damit ein weiterer Verlust an kommunaler Selbstverwaltung.






