Grundsteuer 2026: Vorläufige Bescheide kommen – doch die endgültige Festsetzung lässt auf sich warten
Lukas AlbrechtGrundsteuer 2026: Vorläufige Bescheide kommen – doch die endgültige Festsetzung lässt auf sich warten
Endgültige Grundsteuerbescheide für 2026 treffen am Dienstag per Post ein
Das Finanzamt hat die endgültige Festsetzung der Grundsteuer für 2026 erst vorläufig ausgesetzt. Zwar werden die vorläufigen Bescheide am 3. Februar verschickt, die endgültige Festsetzung könnte jedoch erst später im Jahr 2026 erfolgen. Sobald rechtliche Klarheit besteht, folgt eine separate Mitteilung.
Änderungswünsche, die nach dem 3. Dezember 2025 eingereicht werden, können im ersten Bescheid nicht mehr berücksichtigt werden. Korrekturen werden stattdessen in einer überarbeiteten Fassung enthalten sein, die für den 4. Februar geplant ist. Je nach Gerichtsentscheid könnte der endgültige Steuersatz zudem erst rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Von der Verzögerung unberührt bleiben hingegen die Gebührenbescheide – diese werden wie geplant im Februar 2026 versandt. Aufgrund hoher Nachfrage müssen Anrufer beim Finanzamt ab dem 3. Februar mit längeren Wartezeiten rechnen. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt auf Basis der erklärten Einheitswerte. Bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens bleiben die Bescheide erst vorläufig.
Hauseigentümer erhalten ihre vorläufigen Steuerbescheide am 3. Februar, die endgültigen Beträge könnten jedoch erst später im Jahr 2026 feststehen. Die Verzögerung ergibt sich aus noch ausstehenden rechtlichen Prüfungen, wobei endgültige Anpassungen nicht ausgeschlossen sind. Die Versendung der gebührenrelevanten Schreiben erfolgt hingegen wie vorgesehen im Februar.