Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des Hochschulstandorts Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe gestoppt, ihren Standort in Höxter zu schließen. Das Urteil erklärte die geplante Verlegung der Studiengänge für rechtswidrig. Laut Entscheidung überschritt die Hochschule ihre Befugnisse, als sie versuchte, den Standort vollständig aufzugeben.
Die Hochschule hatte angekündigt, alle Lehraktivitäten in Höxter einzustellen und die Studiengänge nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass eine solche Schließung eine rechtliche Grundlage erfordert, die der Hochschule fehlt. Nach dem Landeshochschulgesetz ist der Standort Höxter ausdrücklich geschützt und darf nicht vollständig aufgegeben werden.
Das Urteil bestätigte zudem den Einspruch der Landesaufsichtsbehörde aus dem vergangenen Jahr, die die Pläne der Hochschule infrage gestellt hatte. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Hochschule keine tragfähige Strategie für den Campus vorgelegt hatte – weder zur Flächennutzung noch zur Umverteilung von Ressourcen. Zudem war das Studierendenwerk Bielefeld nicht formell über die künftige Verpflegungsregelung am Standort informiert worden.
Ohne einen klaren, rechtmäßigen Plan für Höxter darf die Hochschule die Studiengänge nicht verlegen oder den Betrieb dort einstellen.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Campus Höxter vorerst weiterbetrieben wird. Die Hochschule muss sich nun an die gerichtliche Entscheidung und die landesrechtlichen Vorgaben halten. Künftige Änderungen am Standort erfordern eine ordnungsgemäße rechtliche Begründung und Planung.






