26 November 2025, 16:05

Gericht kippt pauschales Verbot der Israel-Leugnung bei Protesten

Eine Person in der Mitte hält ein Schild mit einer Aufschrift, während andere Personen im Hintergrund Schilder halten, was auf eine Demonstration hinweist.

Gericht kippt pauschales Verbot der Israel-Leugnung bei Protesten

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels nicht pauschal auf öffentlichen Protesten verboten werden darf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verkündete am Freitag sein endgültiges Urteil und stellte klar, dass solche Äußerungen nicht automatisch gegen das Gesetz verstoßen. Bestimmte Parolen im Zusammenhang mit dem Israel-Hamas-Konflikt bleiben jedoch unter bestimmten Bedingungen weiterhin untersagt.

Das OVG prüfte mehrere Sprüche, die bei pro-palästinensischen Kundgebungen verwendet wurden. Es bestätigte das Verbot von ‘Vom Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei’ mit der Begründung, dass die Forderung nach Freiheit zwar legitim sei, der Slogan jedoch auch als Unterstützung für die Hamas interpretiert werden könne – eine in Deutschland verbotene Terrororganisation. Ebenfalls untersagt blieb ‘Yalla, yalla, Intifada’, da ein ‘unvoreingenommener Beobachter’ den Begriff Intifada eher mit gewaltsamem Widerstand als mit friedlichem Protest verbinde.

Die Entscheidung setzt klare Grenzen, welche Protestparolen in Deutschland verboten werden dürfen. Während einige Sprechchöre wegen ihrer mutmaßlichen Verbindung zu Gewalt oder Extremismus weiterhin untersagt sind, stehen andere unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Die Behörden müssen künftig jeden Einzelfall prüfen, statt pauschale Verbote für Äußerungen zum Existenzrecht Israels zu verhängen.