28 January 2026, 19:14

Gericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram wegen mangelnder Beweise

Ein alter Umschlag mit einer Briefmarke, adressiert an Berlin, Deutschland, mit einer Postmarke aus Luxemburg mit Datumsangaben von 1d bis 99d.

Gericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram wegen mangelnder Beweise

Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram wegen angeblicher Versäumnisse bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet aufgehoben. Die Bußgelder waren ursprünglich auf Grundlage des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verhängt worden. Das Bonner Amtsgericht urteilte, dass die Behörden nicht nachweisen konnten, dass das betreffende Unternehmen zum fraglichen Zeitpunkt für den Dienst verantwortlich war.

Das Bundesamt für Justiz hatte gegen Telegram FZ-LLC Strafen verhängt, weil das Unternehmen kein dauerhaftes Beschwerdesystem eingerichtet und keinen Vertreter in Deutschland benannt hatte. Diese Verstöße sollten gegen das NetzDG verstoßen, das Plattformen verpflichtet, illegale Inhalte umgehend zu löschen.

Das Gericht hob die Strafen auf, nachdem es keine ausreichenden Beweise dafür gab, dass Telegram FZ-LLC den Messengerdienst während des betreffenden Zeitraums betrieben hatte. Stattdessen deutet das Urteil darauf hin, dass vermutlich Telegram Messenger Inc., ein anderes Unternehmen derselben Unternehmensgruppe, die Plattform verwaltet hat. Laut den Datenschutzbestimmungen von Telegram ist dieses Unternehmen für die Nutzerauthentifizierung zuständig und stellt die technische Infrastruktur bereit.

In der Gerichtsentscheidung wurde kein offizieller Sitz von Telegram Messenger Inc. bestätigt. Der Fall zeigt die anhaltenden Herausforderungen bei der Regulierung globaler Technologiekonzerne durch nationale Gesetze auf.

Die Aufhebung der Strafen bedeutet, dass Telegram FZ-LLC die 5,1 Millionen Euro nicht zahlen muss. Allerdings wirft das Urteil die Frage auf, welches Unternehmen innerhalb der Telegram-Gruppe rechtlich für die Einhaltung des deutschen Rechts verantwortlich ist. Die Behörden könnten nun gezwungen sein, ihren Ansatz zur Durchsetzung des NetzDG zu überdenken.