Gericht kippt Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Eigentümer gewinnen gegen Finanzamt

Gericht kippt Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Eigentümer gewinnen gegen Finanzamt
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Eine Gruppe von Hausbesitzern hat einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt über eine umstrittene Grundsteuerbewertung gewonnen. Das Finanzgericht urteilte, dass die Bewertung fehlerhaft war und die Rechte der Eigentümer verletzte. Im Mittelpunkt des Falls stand ein 1.020 Quadratmeter großes Grundstück, das für Gartenbau und Tierhaltung genutzt wird.
Der Streit begann, als das Finanzamt das Gelände als baureif einstuft und ihm einen Standardwert von 90 Euro pro Quadratmeter zuwies. Die Hausbesitzer argumentierten, dass das mit Bäumen und Gartenfläche bewachsene Grundstück stattdessen mit 5,50 Euro pro Quadratmeter bewertet werden sollte – entsprechend den Sätzen für landwirtschaftliche Flächen.
Das Urteil bedeutet, dass das Finanzamt seine Bewertung auf 5,50 Euro pro Quadratmeter korrigieren muss. Die Hausbesitzer erhalten einen aktualisierten Grundsteuerbescheid mit dem niedrigeren Satz. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über die Einstufung landwirtschaftlicher Flächen.

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